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Räte uneins im Falle Kroatien
Aus Tagesschau vom 08.06.2016.
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Session Parlament uneins über Ausweitung der Personenfreizügigkeit

Der Nationalrat will vorwärts machen bei der Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf das EU-Mitglied Kroatien. Während der Ständerat mit der Ratifizierung des Abkommens bis zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative warten möchte, will der Nationalrat auf Auflagen verzichten.

Die Schweiz soll die Personenfreizügigkeit auf Kroatien ausdehnen. Darin sind sich National- und Ständerat einig. Umstritten ist noch, ob erst eine Lösung zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative vorliegen muss.

Der Nationalrat will den Bundesrat ohne Auflagen zur Ratifikation des Kroatien-Protokolls ermächtigen. Dies hat er mit 116 zu 68 Stimmen bei 10 Enthaltungen entschieden. Damit lehnt er den Vorschlag des Ständerates ab, der eine Bedingung einbauen möchte.

Nein sagte der Nationalrat auch zu einer offener formulierten Bedingung, wie sie seine vorberatende Kommission vorgeschlagen hatte. Der Vorschlag der Kommission scheiterte mit 69 zu 121 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat. Dieser muss entscheiden, ob er an der Bedingung festhält.

Ständerat stellt Bedingungen

Der Bundesrat selbst hatte erklärt, das Kroatien-Protokoll erst dann ratifizieren zu wollen, wenn der Normenkonflikt zwischen der Bundesverfassung und dem Freizügigkeitsabkommen gelöst ist. Der Ständerat beschloss aber, die Bedingung explizit im Parlamentsbeschluss zu verankern. Damit will er verhindern, dass der Bundesrat dem Druck der Forschung nachgibt und das Protokoll am Ende doch ratifiziert, bevor eine Lösung vorliegt.

Das Misstrauen wurde damit erklärt, dass Bundespräsident Johann Schneider-Ammann dies als Möglichkeit erwähnt habe. Die Bedingung soll verhindern, dass die Verfassung verletzt wird: Gemäss dem Zuwanderungsartikel in der Verfassung dürfen keine neuen völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die der Bestimmung widersprechen.

Unübliches Vorgehen

In der Parlamentsdebatte sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga, dass das Parlament beurteilen müsse, ob eine Bedingung nötig sei. Eine solche in einem Bundesbeschluss zu verankern, sei aber eher unüblich.

Eher unüblich sei allerdings auch, dass der Bundesrat dem Parlament einen Vertrag zur Genehmigung unterbreite, bevor die Voraussetzungen zur Ratifikation gegeben seien – also der Konflikt zwischen Bundesverfassung und der Personenfreizügigkeit. Der Bundesrat habe das wegen des Zeitdrucks getan. Klar sei jedoch, dass die Ratifikation des Kroatien-Protokolls eine Lösung des Normenkonflikts voraussetze. Der Bundesrat müsse die Verfassung einhalten. Das gelte auch für das Parlament.

Gleichbehandlung aller EU-Staaten

Nach dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative hatte der Bundesrat zunächst erklärt, das Kroatien-Protokoll nicht unterzeichnen zu können. Brüssel sistierte darauf die Teilnahme der Schweiz an der europäischen Forschungszusammenarbeit Horizon 2020. Später wurden die beiden Themen in einem Übergangsabkommen miteinander verknüpft.

Im vergangenen März unterzeichnete die Schweiz dann das Kroatien-Protokoll. Nach Gesprächen mit der EU über mögliche Anpassungen der geltenden Regeln sah der Bundesrat die Voraussetzungen für diesen Schritt erfüllt.

Wird das Kroatien-Protokoll bis zum 9. Februar 2017 ratifiziert, ist die Schweiz automatisch voll assoziiertes Mitglied der europäischen Forschungszusammenarbeit Horizon 2020. Die EU akzeptiert keine Diskriminierung von Mitgliedsstaaten und verlangt deshalb die Ausdehnung der seit 2002 geltenden Personenfreizügigkeit auf das jüngste Mitglied Kroatien.

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