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Session Revision der Unfallversicherung kommt voran

Neustart für die seit Jahren blockierte Revision des Unfallversicherungsgesetzes: Der Nationalrat hat den neuen Vorschlag des Bundesrates genehmigt. Im ersten Anlauf war die Revision 2011 gescheitert.

Der Nationalrat hat den neuen Vorschlag des Bundesrates für die Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) wohlwollend aufgenommen. Mit der Revision will der Bundesrat Lücken schliessen:

  • Neu gilt als versichert, wer einen gültigen Arbeitsvertrag hat. Heute sind Angestellte erst versichert, wenn sie sich das erste Mal zur neuen Arbeitsstelle begeben.
  • Der Bundesrat will den Unfallversicherungsschutz für Arbeitslose explizit gesetzlich verankern und so verbessern.
  • Für den Fall einer Katastrophe soll eine Ereignis-Höchstgrenze definiert werden. Um Schäden zu decken, die darüber hinaus gehen, sollen die Versicherer einen Ausgleichsfonds schaffen.
  • Der Bundesrat will Überentschädigungen verhindern. Lebenslänglich ausgerichtete UVG-Renten will er bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters kürzen, um nicht verunfallte Personen nach der Pensionierung nicht zu benachteiligen.

Organisation der Suva

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Der zweite Teil der Vorlage betrifft die Organisation der Suva. Sie gilt als grösste Trägerin der obligatorischen Unfallversicherung. Die Institution steht unter der Aufsicht des Bundes, ist aber weitgehend autonom. Zu reden gab die Grösse des Suva-Rates. SVP-Vertreter wollten ein Gremium mit 25 statt 40 Köpfen. Ihr Antrag kam aber nicht durch.

«Das Geschäft hat eine lange Leidensgeschichte», sagte Daniel Stolz (FDP/BS). Nun sei es an der Zeit, einen Schritt weiterzukommen, stimmten ihm auch die anderen Fraktionen bei. Die meisten Votanten in der grossen Kammer lobten die neue Vorlage des Bundesrates. Sie passierte oppositionslos mit 181 zu 0 Stimmen und geht nun an den Ständerat.

Breit abgestützter Kompromiss

Im ersten Anlauf war die Revision 2011 gescheitert. Die Räte wiesen damals einen Teil des Reformpakets an den Bundesrat zurück. Sie forderten, die Revision auf das Wesentliche zu beschränken.

Die Sozialpartner hatten sich einmütig gegen die erste Vorlage gewehrt. In den Augen von Baumeisterverband, Gewerbeverband und Gewerkschaften hätte von der ersten Version der Vorlage nur die private Versicherungswirtschaft profitiert. In die Arbeit am neuen Kompromiss wurden die Sozialpartner und Versicherer einbezogen.

Entscheidungsfreiheit für Firmen

Eine Änderung brachte der Nationalrat allerdings an. So sollen Firmen und Versicherer eine Wartezeit von bis zu 30 Tagen bis zur Auszahlung des Taggeldes an Verunfallte vereinbaren können.

Video
Toni Bortoluzzi wirbt für Änderungsvorschlag
Aus News-Clip vom 04.06.2015.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 35 Sekunden.

«Betriebe können damit Prämien sparen mit dem positiven Nebeneffekt, den Unfallschutz zu verbessern», sagte Toni Bortoluzzi (SVP/ZH). Dem Versicherten dürfen gemäss dem Änderungsantrag dadurch keine Nachteile entstehen.

«Ein nett formulierter Antrag», hielt Bea Heim (SP/SO) im Namen der rot-grünen Minderheit vergebens dagegen. «Was passiert aber, wenn eine Firma zum Beispiel die Löhne nicht mehr bezahlen kann?», fragte sie. Die Minderheit ortete Risiken bei den Versicherten und sah keine Spareffekte für die Firmen. Deshalb hätte sie auf den Passus verzichten wollen. Ihr Antrag auf Streichung wurde aber abgelehnt.

Auch Gesundheitsminister Alain Berset wehrte sich vergeblich gegen die Änderung: Die Flexibilität bei der Karenzzeit sei bei der ersten Version der Vorlage derart kontrovers beurteilt worden, dass der Bundesrat darauf verzichtet habe. Die längere Karenzzeit verpflichte Firmen zu längeren Lohnzahlungen oder zu einer Zusatzversicherung.

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