Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Session Ständerat befürwortet Umverteilung falscher Krankenkassenprämien

Einige Kantone zahlten zu viel, andere zu wenig: Das Parlament hat sich nun geeinigt, wie falsch berechnete Krankenkassenprämien zwischen den Kantonen umverteilt werden. Freuen können sich insbesondere die Versicherten in den Kantonen Waadt und Genf.

Aktivisten reichen in Bern eine Petition zur Rückzahlung zu viel bezahlter Prämien ein.
Legende: Aktivisten reichten im März 2013 eine Petition zur Rückzahlung zu viel bezahlter Prämien in Bern ein. Keystone

Es geht um 800 Millionen Franken. So viel Geld gilt es neu zu verteilen – ungefähr die Hälfte der falsch berechneten Prämiensumme. An der Finanzierung sollen sich die Versicherten, die Krankenkassen und der Bund zu je einem Drittel beteiligen.

Die Räte haben sich darauf geeinigt, wie die in manchen Kantonen zu viel und in anderen zu wenig bezahlten Krankenkassenprämien ausgeglichen werden können: Die Versicherten berappen den Ausgleich über die Rückerstattung der CO2-Abgabe. Die Prämienzahler in den Kantonen mit zu tiefen Prämien müssen für eine bestimmte Zeit auf die Vergütung aus der CO2-Abgabe verzichten. Wer in einem Kanton wohnt, in dem die Prämien zu hoch waren, erhält einen Prämienabschlag.

Ausgleich beginnt 2015

Freuen können sich insbesondere die Versicherten in den Kantonen Waadt und Genf. Sie bezahlten zwischen 1996 und 2011 pro Kopf insgesamt bis zu 955 Franken zu viel. Es folgen die Kantone Tessin (429 Franken), Zürich (363 Franken) und Thurgau (318 Franken).

Am meisten profitiert haben die Versicherten in den Kantonen Jura, Bern, Uri und Glarus. Sie bezahlten pro Kopf zwischen 817 und 879 Franken zu wenig. Der Ausgleich soll 2015 beginnen und innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein.

Wie hoch der Prämienauf- beziehungsweise -abschlag für den einzelnen Versicherten genau ausfällt, wird erst Ende Jahr oder Anfang 2015 bekannt.

Der Ständerat hat die Lösung des Nationalrats stillschweigend gutgeheissen. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

Zeitraum war umstritten

Auf die Rückzahlungs-Modalitäten hatten sich die Räte bereits zuvor geeinigt. Umstritten war zuletzt noch, für welchen Zeitraum die Rückzahlung greifen soll. Vorgesehen war zunächst, jene Prämien auszugleichen, die zwischen 1996 und dem Inkrafttreten des Krankenkassen-Aufsichtsgesetzes zu viel bezahlt worden waren.

Da inzwischen aber unklar ist, ob das Aufsichtsgesetz überhaupt zu Stande kommt, hat der Nationalrat den Ausgleich entkoppelt: Dieser soll den Zeitraum zwischen 1996 und 2013 erfassen. Der Ständerat hat dieser Lösung am Dienstag zugestimmt.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel