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Grünes Licht für elektronische Patientendossiers
Aus Tagesschau vom 11.06.2014.
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Session Ständerat gibt grünes Licht für elektronisches Patientendossier

Jedermann in der Schweiz kann künftig seine medizinischen Daten Fachpersonen elektronisch zugänglich machen – wenn er will. Der Ständerat hat die Vorlage zum elektronischen Patientendossier verabschiedet. Störendes Nebengeräusch: Es bleibt für Patienten und ambulante Leistungserbringer freiwillig.

Der Ständerat hat heute das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier mit 36:0 bei drei Enthaltungen genehmigt und ist dabei weitgehend dem Vorschlag des Bundesrats gefolgt. Das elektronische Patientendossier und die Förderung elektronischer Gesundheitsdienste (e-Health) gehören zur bundesrätlichen Strategie «Gesundheit 2020».

Das Gesetz basiert auf der «doppelten Freiwilligkeit». Patienten sind damit frei, ihre Daten einem elektronischen Patientendossier anzuvertrauen und sie können ihre Einwilligung auch jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Sie können zugleich auf ihre Daten zurückgreifen oder auch eigene Daten erfassen. Den ambulanten Leistungserbringern ihrerseits steht es frei, mit dem neuen System zu arbeiten oder nicht.

Um die Verbreitung des elektronischen Dossiers anzukurbeln, soll der Bund Aufbau und Zertifizierung von Zusammenschlüssen von Arztpraxen, Apotheken, Spitälern oder Spitex-Organisationen mit insgesamt 30 Millionen Franken unterstützen. Diese Finanzhilfe steht unter der Bedingung, dass sich die Kantone im gleichen Umfang beteiligen.

Egerszegi-Obrist: «Haar in der Suppe»

Das Gesetz sei längst fällig für den sicheren Austausch von Gesundheitsdaten, stellte Christine Egerszegi-Obrist (FDP/AG) fest: «Machen wir uns nichts vor, dieses Gebiet ist ein Business.» Viele Kantone, Spitäler und Gesundheitszentren seien bereits auf den Zug aufgesprungen. Man laufe Gefahr, dass viele Investitionen getätigt würden, die dann nur im engen Kreis funktionierten und nicht untereinander kompatibel seien.

Egerszegi wies darauf hin, dass die Vernetzung nicht zwingend gegeben sei, wenn etwa Patienten von ihren Hausarzt an einen Spezialisten überwiesen würden. Sie hätte deshalb eine Übergangszeit begrüsst, nach welcher das elektronische Patientendossier überall obligatorisch eingeführt wird. «Aber das ist ein Haar in der Suppe, für das ich den Teller nicht ausschütten will», sagte die Gesundheitspolitikerin.

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Erfahrungen mit elektronischen Patientendossiers
Aus Tagesschau vom 11.06.2014.
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Schwaller: Bessere Effizienz

Das elektronische Dossier mit der doppelten Freiwilligkeit sei kein revolutionärer Schritt, unterstrich auch Urs Schwaller (CVP/FR). Es werde zudem bloss in den Grundzügen nachgezogen, was in vielen Spitälern bereits Realität und gelebter Alltag sei.

Schwaller würdigte zugleich mehrere Vorteile des neuen Systems: Allem voran die bessere Rückverfolgbarkeit bereits erbrachter Leistungen, aus welcher eine bessere Effizienz in der Behandlungskette resultieren werde. Dazu kämen die allgemeinverbindlichen Standards für den sicheren Datentransfer: «Alles in allem überwiegen die Vorteile des Gesetzes die Nachteile der heute bestehenden Lücken.»

Stöckli: Weniger Fehler

Das Gesetz habe nicht zufällig die Unterstützung aus allen Lagern erhalten, sagte Hans Stöckli (SP/BE). Die Vorlage habe sich den politischen Gegebenheiten angepasst und sei dringend nötig für den weiteren Weg der elektronischen Datenerfassung im Gesundheitswesen: «Wir erreichen, dass das Nötige machbar wird.»

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Kein Zwang beim elektronischen Patientendossier
aus Rendez-vous vom 11.06.2014. Bild: Keystone
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Laut Stöckli hat sich unter anderem gezeigt, dass mit der elektronischen Erfassung die Fehlerquellen erheblich reduziert werden können. Als Beispiel nannte er die handschriftlich getätigten ärztlichen Verschreibungen, die gemäss einer Studie in fünf Prozent der Fälle nicht lesbar seien.

Berset betont Freiwilligkeit

Gesundheitsminister Alain Berset wies darauf hin, dass zahlreiche Kantone bereits ihre eigenen Systeme hätten. Eine gemeinsame Vision habe bisher gefehlt. Es sei nun Zeit, dass der Gesetzgeber in diesem elektronischen Bereich den Rahmen schaffe, um die Behandlungsprozesse zu verbessern und den Zugang für alle Zuständigen zu garantieren. «Man zwingt zudem nicht acht Millionen, ein elektronisches Patientendossier zu haben», stellte auch Berset fest.

Die kleine Kammer war Erstrat. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat. Dessen Gesundheitskommission unterstützt den bundesrätlichen Vorschlag ebenfalls einstimmig.

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