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Gewässerschutz bleibt wie er ist
Aus 10 vor 10 vom 03.12.2015.
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Session Ständerat will Gewässerschutzgesetz nicht wieder verändern

Die Motion von Leo Müller (CVP/LU) schlägt vor, dass die im Gesetz festgelegte, minimale Breite des Gewässerraums nicht eingehalten werden müsse. Doch das geltende Gesetz ist noch nicht lange in Kraft. Deshalb will es der Ständerat nicht gleich wieder ändern.

CVP-Nationalrat Leo Müller ist nicht zufrieden mit dem geltenden Gewässerschutzgesetz. Mit seiner Motion forderte er, dass die minimale Breite des Gewässerraumes unterschritten werden könne, «damit das Interesse des Schutzes der landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie andere Interessen besser berücksichtigt werden können». Müller wollte auch, dass die Zonenzuordnung der Grundstücke, die Berücksichtigung der Fruchtfolgeflächen und die Eigentumsrechte der Grundeigentümer besser einbezogen würden.

Der Ständerat, wie vor zwei Jahren auch der Nationalrat, lehnte die Motion mit 33 zu elf Stimmen ab. Bundesrätin Doris Leuthard machte den Rat darauf aufmerksam, dass die Kantone eine neuerliche Änderung des Gewässerschutzgesetzes mehrheitlich nicht befürworteten und dass der Bundesrat vor einem Monat Anpassungen der Gewässerschutzverordnung beschlossen habe. Beispielsweise sollen im Gewässerraum landwirtschaftliche Wege angelegt werden dürfen. Ausnahmen sind auch für Wasserentnahmen möglich. Dauerkulturen wie Reben oder Obstanlagen werden nicht angetastet.

Gesetz ist ein Kompromiss

Es sind relativ neue gesetzliche Bestimmungen, die mit der Änderung der Gewässerschutzverordnung konkretisiert wurden und am 1. Juni 2011 in Kraft traten. Sie stellen einen Kompromiss zwischen den Forderungen der Volksinitiative des Fischereiverbandes und deren Gegner dar. Ein Streitpunkt in der damaligen Diskussion stellte auch der von Müller beanstandete Gewässerraum dar; respektive dessen minimale Breite.

Man einigte sich im Gesetzgebungsprozess darauf, dass nur 4000 der insgesamt 15'000 Kilometer der stark verbauten Gewässer revitalisiert werden müssten. Zum Kompromiss gehörte auch, dass dort, wo nicht revitalisiert wird, der Gewässerraum für den Hochwasserschutz und die natürlichen Funktionen ausgeschieden wird.

Verschiedene Redner machten bei der Behandlung der Motion im Ständerat darauf aufmerksam, dass eine erneute Änderung des Gesetzes quasi einen Wortbruch gegenüber dem Fischereiverband bedeuten würde. Filippo Lombardi (CVP/TI), der als damaliger Präsident der Umweltkommission massgeblich am Gegenvorschlag mitgearbeitet hatte, bezeichnete das Vorgehen als unfair. Eine neue Initiative würde der Fischereiverband bestimmt nicht mehr zurückziehen.

Gewässerschutz lockern oder nicht?

  • Plakat des Fischereiverbandes
    Legende: Der Fischereiverband wollte 2006 die Gewässer mit einer Initiative schützen. Keystone/Archiv

    Das Anliegen des Fischereiverbandes

    Am 3.7.2006 reichte der Schweizerische Fischereiverband die Volksinitiative «Lebendiges Wasser» ein. Sie forderte die Renaturierung öffentlicher Gewässer und ihrer Uferbereiche durch die Kantone. Diese sollten «Finanzierung und Sanierung von durch Wasserentnahmen wesentlich beeinflussten Fliessgewässern sowie die Wiederherstellung naturnaher Verhältnisse bei wasserbaulich belasteten Gewässern» sicherstellen. Weiter sollten die Kantone Massnahmen zur Reaktivierung des Geschiebehaushaltes treffen.

  • Hochwasser am Rhein
    Legende: Hochwasser am Rhein, Mai 2015 Keystone/Archiv

    Kompromiss gefunden, Inititative zurückgezogen

    Die UREK des Ständerates (Komission für Umwelt, Raumplanung und Gesetzgebung) erarbeitete einen indirekten Gegenvorschlag. Dieser hiess: «Schutz und Nutzung der Gewässer» und nahm die Anliegen des Fischereiverbandes auf. Die Festlegung des Gewässerraums war ein zentrales Element dieses Kompromisses. Die Einigung bestand darin, dass nur 4000 Kilometer der insgesamt 15'000 Kilometer stark verbauten Gewässer revitalisiert werden müssen; dafür sollte auch dort, wo nicht revitalisiert wird, der Gewässerraum für den Hochwasserschutz und die natürlichen Funktionen ausgeschieden werden. Diesem Gegenvorschlag stimmten beide Räte zu. Daraufhin zog der Fischereiverband seine Initiative zurück.

  • Bergbach
    Legende: Wie viel Platz soll das Gesez für Gewässer einrechnen? Keystone/Archiv

    Darf man den Gewässerraum unterschreiten?

    CVP-Nationalrat Leo Müller beauftragte am 29. Februar 2012 den Bundesrat mit einer Motion, die «Gewässerschutzgesetzgebung so zu ändern, dass die minimale Breite des Gewässerraumes unterschritten werden kann». Dies, weil die landwirtschaftliche Nutzfläche geschützt werden soll und sowie andere Interessen besser berücksichtigt werden könnten. Zudem sollen den Zonenzuordnungen der Grundstücke, der Berücksichtigung der Fruchtfolgeflächen und den Rechten der Grundeigentümer mehr Beachtung zukommen lassen.

  • Bach
    Legende: Bach Keystone/Archiv

    Nationalrat lehnt Motion Müller im September 2013 ab

    Es stimme, dass es in der Umsetzung des neuen Gewässerschutzgesetzes berechtigte Fragen seitens der Anwender gebe, argumentierte Bundesrätin Doris Leuthard in der Diskussion über die Motion im Nationalrat. Sie wies darauf hin, dass die Merkblätter Gewässerschutz erst im Januar 2013 publiziert worden seien. «Wenn das Parlament legiferiert, sollte es nicht das, was es legiferiert hat, nach einem Jahr schon wieder infrage stellen, sonst würde das wahrscheinlich auch die Qualität der Parlamentsarbeit infrage stellen», sagte Leuthard.

Was ist der «Gewässerraum»?

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Der Gewässerraum umfasst die Gerinnesohle und den Raum auf beiden Uferseiten eines Gewässers. Die minimale Breite beträgt für Bäche bis 2 m Gerinnesohlenbreite insgesamt 11 m. Für Fliessgewässer mit einer Gerinnesohlenbreite von 2 bis 15 m beträgt der Gewässerraum die 2,5-fache Breite der Gerinnesohle plus 7 m.

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