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Entschädigung für Verdingkinder
Aus Tagesschau vom 27.04.2016.
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Session Wiedergutmachung: Verdingkinder erhalten 300 Millionen Franken

Die noch lebenden Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen erhalten einen Solidaritätsbeitrag von 300 Mio. Franken. Jedes Opfer soll zwischen 20'000 und 25'000 Franken erhalten. Der Nationalrat bleibt damit deutlich unter der Forderung der Wiedergutmachungsinitiative.

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Noch ist offen, ob die Initianten ihr Begehren nun zurückziehen
aus SRF 4 News aktuell vom 27.04.2016.
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«Die Zeit drängt», betonte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Nach ihren Worten sind es zwischen 12'000 und 15'000 Überlebende, die vor 1981 Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen geworden sind oder als Verdingkinder für keinen oder einen schlechten Lohn arbeiten mussten. Mit dem indirekten Gegenvorschlag könnten sie nun rascher entschädigt werden, sagte Sommaruga.

Sie alle sollen pro Kopf nun einen Solidaritätsbeitrag von 20'000 bis 25'000 Franken erhalten. Dies sei mit den 300 Millionen Franken gemäss indirektem Vorschlag des Bundesrats abgedeckt, sagte Sommaruga: «Den Schmerz können wir zwar nicht auslöschen, aber vielleicht ein wenig lindern.» Die Leistungen sollen durch den Bund und durch freiwillige Zuwendungen der Kantone finanziert werden.

Den Schmerz können wir zwar nicht auslöschen, aber vielleicht ein wenig lindern.
Autor: Simonetta SommarugaJustizministerin

Der Nationalrat nahm die Vorlage mit 142 gegen 26 Stimmen bei 14 Enthaltungen klar an. Der Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen von 1981 stimmte der Rat zuvor ähnlich klar zu.

Initiative will 500 Millionen Franken

Der Nationalrat geht damit weniger weit als die im Dezember 2014 eingereichte und breit unterstützte Wiedergutmachungsinitiative. Diese fordert nebst der wissenschaftlichen Aufarbeitung einen Beitragsfonds von 500 Millionen Franken.

Ob die Initianten ihre Initiative zurückziehen, ist noch offen. Nach Berechnungen des Bundesrats dürften die Opfer bei beiden Modellen in etwa die gleichen Entschädigungen zugesprochen erhalten.

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