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Ein älterer Herr mit Hut geht mit Hilfe eines Rollators durch einen Park.
Legende: Der Mindestzins auf Pensionskassenguthaben ist mit einem Prozent auf einem Allzeittief. Keystone
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Tieferer Umwandlungssatz Sich in die Pensionskasse einkaufen – jetzt erst recht?

Mit der Altersreform kommt ein tieferer Umwandlungssatz. Ein Einkauf federt die Folgen ab, muss aber gut überlegt sein.

Dass der Umwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) künftig nur noch 6 statt 6,8 Prozent betragen soll, ist einer der wenigen Punkte in der Debatte um die Altersreform 2020, bei dem sich das Parlament bereits einig ist.

Die Renten der bereits pensionierten Personen sinken dadurch zwar nicht. Jene der künftigen Rentner hingegen schon – um 12 Prozent. Das heisst, das Altersguthaben muss entsprechend höher sein, um dieselbe Rente zu erzielen. Der Einkauf in die Pensionskasse ist ein Weg, sich ein dickeres Polster zu sichern und dabei Steuern zu sparen. Voraussetzung ist natürlich, man hat Ende Jahr genügend Geld übrig.

Achtung bei Unterdeckung der Pensionskasse

Stefan Thurnherr vom VZ Vermögenszentrum mahnt aber zur Vorsicht, wie er gegenüber der Sendung Espresso sagt: «Man sollte zuerst überprüfen, ob die eigene Pensionskasse gesund ist.» Bei einer Unterdeckung müsse man sich genau überlegen, ob man sich einkaufen möchte. Ausserdem werde das Guthaben bei einer Pensionskasse zwar noch verzinst. Doch für die Einkaufssumme gelte ein tieferer Rentenumwandlungssatz – sie gehört zum überobligatorischen Teil.

Singles ohne Hinterbliebene ohne Anspruch

Da Pensionskassen im Todesfall Hinterlassenenrenten ausrichten, sollten sich auch insbesondere Singles die Frage stellen, ob sie ihr Erspartes im Überobligatorium «parkieren» möchten. Denn wenn sie weder Kinder noch Partner haben und vor erreichen des Rentenalters sterben, behält es die Pensionskasse.

«Nur moderne Pensionkassen stellen sicher, dass der Einkauf zurückfliesst – auch an Singles», erklärt der Pensionskassenspezialist Thurnheer weiter. Ob und in welcher Höhe man sich einkaufen kann, steht auf dem Pensionskassenausweis.

Die wichtigsten Begriffe zum Thema Pensionskasse

Mindestzinssatz: Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, wie hoch das Vorsorgeguthaben der versicherten Arbeitnehmer im Minimum verzinst werden muss. Dieser Mindestzinssatz sinkt nächstes Jahr von1,25 auf 1 Prozent.
Umwandlungssatz: Mit dem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent berechnet die Pensionskasse die lebenslange Rente der Arbeitnehmer. Das heisst: Pro 100'000 Franken Altersguthaben werden 6800 Franken Rente im Jahr bezahlt – Stand heute. Bei einer Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent, wie sie der Bundesrat vorschlägt, wären es künftig pro 100'000 Franken Guthaben 800 Franken weniger.
Obligatorium: Der Umwandlungssatz von 6,8 Prozent gilt nur für den obligatorischen Teil. Unter das Obligatorium der beruflichen Vorsorge fallen Brutto-Jahreslöhne von zwischen 21'150 und 84'600 Franken (nach Abzug des Koordinationsabzuges von gegenwärtig 24'675 Franken), so der Stand 2016.
Überobligatorium: Das ist der Teil des Lohns über oder – je nach Pensionskassenreglement – auch unter dem versicherten Jahreslohn. Die Beträge aus freiwilligen Einkäufen gehören ebenfalls zum Überobligatorium. Den Umwandlungssatz für die überobligatorische Vorsorge legt jede Pensionskasse selber fest. Er ist in der Regel tiefer als der obligatorische Umwandlungssatz.
Bezug des Guthabens: Das Pensionskassenguthaben kann bei der (Früh-)Pensionierung als Rente, als Kapital oder als eine Kombination aus beidem bezogen werden. Ferner besteht die Möglichkeit, das bis dahin angesparte Guthaben (oder einen Teil davon) für Wohneigentum oder berufliche Selbständigkeit einzusetzen. Auch Personen, die auswandern, können es sich ausbezahlen lassen.

Sendebezug: Livestream der Altersvorsorge-Debatte auf SRF News und SRF Info.

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