Bis weit ins zwanzigste Jahrhundert dauert die leidvolle Geschichte der Schweizer Heim- und Verdingkinder. Waisenkinder oder Kinder aus ärmeren Familien wurden von den eigenen Eltern oder den Behörden in Pflegefamilien oder Heime abgegeben. Unter prekären Bedingungen mussten die Verdingkinder meistens für Bauern arbeiten. Misshandlungen und Missbrauch waren dabei keine Seltenheit.
Mittels eines Solidaritätsfonds möchte der Bundesrat nun finanzielle Wiedergutmachung leisten. Da viele Opfer bereits in fortgeschrittenem Alter und bei schlechter Gesundheit sind, werden rasche Massnahmen vorgeschlagen, damit möglichst viele Geschädigte profitieren können.
Der Bundesrat geht von etwa 12‘000 Betroffenen aus, welche mit je 25‘000 Franken entschädigt werden sollen. Zudem soll die Geschichte der Verdingkinder wissenschaftlich aufgearbeitet werden. Und die Betroffenen sollen leichteren Zugang zu ihren Akten erhalten.
Kritik von links und rechts
Die Reaktionen auf die Massnahmen der Regierung sind grundsätzlich positiv. Die meisten Parteien befürworten den Vorschlag genauso wie der Bauernverband und die Landeskirchen.
Mehr Geld für die Opfer fordern hingegen SP und Grüne. «Sie gehen von einer grösseren Zahl der Betroffenen aus – dann würde der Betrag nicht ausreichen», sagt SRF-Inlandredaktor Rafael von Matt. Grundsätzliche Kritik am Vorschlag des Bundesrates äussert die SVP. Es sei problematisch, Leid aus einer früheren Zeit mit dem Blickwinkel von heute mit öffentlichen finanziellen Mitteln abzugelten. Dies könne die Ungerechtigkeit nicht wiedergutmachen.
Initiative als Druckmittel
In finanzieller Hinsicht weicht der Vorschlag des Bundesrates von der im Dezember eingereichten Wiedergutmachungsinitiative ab. Die Initiative fordert insgesamt 500 Millionen Franken Entschädigung für die Opfer und wird folglich nicht zurückgezogen. «Sie soll den Initianten weiterhin als Druckmittel in der Hand dienen», erklärt von Matt. Sollte aber das Parlament dem Gesetz im nächsten Jahr zustimmen, dann würden es sich die Initianten gut überlegen, die Initiative zurückzuziehen. Denn der Vorteil des Gesetzes sei, dass die Opfer viel schneller an ihr Geld kommen würden.
Freiwillige Beteiligung der Kantone
Der Bund schlägt ausserdem vor, dass sich auch Kantone und Institutionen freiwillig an den Entschädigungen beteiligen. Die Kantone begrüssen den Grundsatz der Freiwilligkeit. Nicht jeder Kanton sei gleichermassen betroffen, schreibt die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren.
Wenig Verständnis zeigt dagegen das Initiativkomitee. Die Kantone hätten früher meist die Zwangsmassnahmen selbst erlassen. Sie müssten daher verpflichtet werden, einen Beitrag zu leisten, kritisieren die Initianten. Keine Entschädigung will der Bauernverband leisten. Er erachtet die Finanzierung als Aufgabe der öffentlichen Hand.