- Seit 2013 haften Bauunternehmer auch dann, wenn ihre Subunternehmer die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht einhalten.
- Diese sogenannte Solidarhaftung ist eine der flankierenden Massnahmen, die aufgrund der geltenden Personenfreizügigkeit eingeführt wurde.
- Nun kommt ein bundesrätlicher Bericht zum Schluss, die Regelung zeige Wirkung.
Bauunternehmer sind bei der Auswahl ihrer Subunternehmer vorsichtiger geworden. Sie prüfen vermehrt, ob diese die Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht.
Das Parlament hatte das Gesetz für das Baugewerbe 2012 verschärft, um Lohndumping in Subunternehmerketten entgegenzuwirken. Der Bundesrat bekam dabei den Auftrag, nach fünf Jahren dessen Wirkung zu prüfen.
Vorsorge ist besser als Nachsorge
Zwar wurden seit Inkrafttreten der Solidarhaftung noch keine Gerichtsurteile gegen Erstunternehmer gefällt. Laut dem Bericht entfaltet die neue Regelung aber eine präventive Wirkung. Der Bundesrat will sie deshalb beibehalten.
Der Schweizerische Baumeisterverband stellt hingegen eine Zunahme des administrativen Aufwandes fest. Er befürchtet, dass sich die erhöhte Sorgfaltspflicht negativ auf die Baubranche auswirken könnte.