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Kinder beim Fernsehen
Legende: Kinder allein zu Hause: Nicht für alle gibt es während den Ferien eine passende Betreuung. Keystone/symbolbild
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Schweiz Sommerferien vor dem Fernseher?

Pro Juventute listet 7500 betreute Ferienangebote auf. Doch fast keines entspricht dem Bedürfnis berufstätiger Eltern. Knackpunkt sind die Zeiten, zu denen die Kinder gebracht und wieder abgeholt werden müssen.

Abenteuer-Wandern mit Ponys, Cupcake-Backen oder Bastel-Nachmittage – die schweizweit betreuten Ferienangebote von Privaten, Vereinen und Institutionen, die auf der Website von Pro Juventute, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen aufgelistet sind, könnten vielfältiger nicht sein. Sie dauern wenigen Stunden bis zu einer ganzen Ferienwoche – und decken das Bedürfnis berufstätiger Eltern trotzdem meist nicht.

Viele Eltern möchten ihr Kind nicht eine ganze Woche in fremde Hände geben, insbesondere dann nicht, wenn der Nachwuchs noch klein ist. Ein Angebot von wenigen Stunden hilft bei einem normalen Arbeitstag aber auch nicht weiter.

Berufstätige sind in der Regel auf eine Betreuung von 7 bis 19 Uhr angewiesen – diejenige Zeit, die eine Mutter oder ein Vater vor und nach einem 8-stündigen Arbeitstag benötigt, um das Kind zu bringen und abzuholen, inklusive Arbeitsweg.

Der Bedarf an Betreuung ist nicht kleiner während den Ferien, sondern grösser.
Autor: Simone KellerLeiterin Ferienplausch Pro Juventute

«An ganztägigen Angeboten mangelt es», bestätigt Simone Keller, Verantwortliche Ferienplausch bei Pro Juventute. «Wir hören es von allen Seiten.» Doch dies zu realisieren sei komplex: Neben Geld brauche es willige Veranstalter und Personal. Auch die Unterstützung der Kantone und Gemeinden sei wichtig.

Simone Keller wünscht sich gar eine Verpflichtung der Gemeinden, ganztägige Ferienbetreuungen für Kinder anzubieten, denn: «Der Bedarf an Betreuung ist während den Ferien nicht kleiner, sondern grösser.»

In den Sommerferien fehlt ein Angebot

Das Problem zeigt sich besonders in den Sommerferien. Je nach Kanton dauern die Schulferien bis zu acht Wochen, während berufstätige Eltern nur vier bis fünf Wochen Ferien im Jahr haben. Auch Kindergärten und Horte und die meisten Krippen schliessen ihre Türen für eine bestimmte Zeit. Dann fehlt es vielerorts gänzlich an einer Betreuungsmöglichkeit. Eine solche ist während der Ferienzeit oft nicht vorgeschrieben, wie das Beispiel des Kantons Zürich zeigt (Tabelle unten).

Zwar sind es Eltern gewohnt zu organisieren, und viele finden eine Lösung – nicht selten mit einem riesigem Spagat. Doch Simone Keller ist überzeugt, dass es auch Eltern gibt, die keine Lösung finden – gerade in den langen Sommerferien. «Dort sitzen die Kleinen dann alleine vor dem Fernseher, obwohl sie eine Betreuung nötig hätten.»

Der Bundesrat wird aktiv

Audio
Die Kinderbetreuung in den Sommerferien stellt Eltern vor Probleme – der Bund will helfen
aus HeuteMorgen vom 22.07.2015.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 13 Sekunden.

Eine flächendeckende Kinderbetreuung während der Ferienzeit – eine Illusion? «Es ist eine Frage des politischen Willens, was man bereit ist zu investieren», sagt dazu die Leiterin Ferienplausch. «Aus unserer Sicht sollte jede Familie ihr Familienmodell leben können.» Die Strukturen müssten sich den gesellschaftlichen Bedürfnissen anpassen. Doch dazu brauche es alle Akteure – nicht nur den Veranstalter.

Der Bundesrat will nun 100 Millionen investieren, um Betreuungsplätze bedarfsgerechter zu machen und innovative Projekte zu unterstützen. Künftige Eltern dürfen also auf ein besseres Angebot hoffen.

Das schreibt das Gesetz vor

Bund
Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist seit dem 1. Februar 2003 in Kraft. Das bis 2019 befristete Impulsprogramm fördert die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze, damit die Eltern Erwerbstätigkeit und Familie besser vereinbaren können. Zusätzlich will der Bundesrat 100 Millionen investieren, um innovative Projekte zu fördern und die aktuellen Angebote besser auf die Bedürfnisse der Eltern abzustimmen.
Kantone und Gemeinden
Die Regelung der familienergänzenden Betreuung ist gesetzliche Pflicht der Kantone. Für die Umsetzung sind die Gemeinden zuständig. Der Kanton Zürich beispielsweise hält im Volksschulgesetz fest, dass Gemeinden zwischen 7.30 und 18 Uhr bedarfsgerechte Tagesstrukturen anbieten müssen. Bei weniger als 10 Kindern kommen individuelle Lösungen zum Zug. Während der Ferienzeiten gelten die Regelungen allerdings nicht.

SRF 4 News, 06.00 Uhr

Kinder-Camps

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Kinder-Camps bietet neben einem polysportiven Angebot (10 bis 16 Uhr) auch eine Vorbetreuung ab 8 Uhr und eine Nachbetreuung bis 17.30 Uhr, die dazugebucht werden kann. Das Angebot gibt es an verschiedenen Orten in der Deutschschweiz.

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