- Die Schweizerische Bundesanwaltschaft verfügte offenbar über keine brauchbaren Informationen von Daniel M. zu deutschen Steuerfahndern.
- Der Haftbefehl gegen drei deutsche Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen kam ohne Mitwirkung des mutmasslichen Spions zustande. Zu diesem Schluss kommt die Aufsichtsbehörde der Schweizerischen Bundesanwaltschaft (AB-BA).
- Keine Hinweise hat die Aufsichtsbehörde dazu gefunden, dass die BA Einfluss genommen, mitgewirkt oder angeregt haben soll, dass Daniel M. in Kontakt mit dem Nachrichtendienst gekommen ist.
Die Bundesanwaltschaft (BA) hat ihre Ermittlungen wegen des Verdachts auf wirtschaftlichen Nachrichtendienst gegen drei Beamte der deutschen Steuerbehörden ohne Beteiligung oder Mitwirkung des Nachrichtendienstes (NDB) aufgenommen. «Die Informationen von Daniel M. hatten keine Bedeutung gehabt für das Strafverfahren gegen die drei deutschen Steuerfahnder», sagt Niklaus Oberholzer, Präsident der Behörde zur Aufsicht über die Bundesanwaltschaft (Abba).
Zu diesem vorläufigen Schluss kommt die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) nach einer ersten Aktendurchsicht im Zusammenhang mit dem mutmasslichen Spionagefall in Deutschland, wie sie mitteilte. Ende April war in Frankfurt ein 54-jähriger Schweizer unter dem Verdacht der Spionage verhaftet worden.
Im Nachgang zu dieser Verhaftung wurden verschiedene Vorwürfe erhoben. Unter anderem wurde der Bundesanwaltschaft vorgeworfen, in einem Untersuchungsverfahren gegen drei deutsche Steuerfahnder Informationen verwendet zu haben, die der mutmassliche Schweizer Spion für den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) gesammelt hatte.
Die Schweizer Bundesanwaltschaft ermittelt seit einigen Jahren gegen mehrere nordrhein-westfälische Steuerfahnder wegen des Vorwurfs der nachrichtendienstlichen Wirtschaftsspionage und der Verletzung des Bankgeheimnisses. Gegen drei deutsche Steuerfahnder gibt es Haftbefehle.
Keine Mitwirkung des NDB
Die AB-BA untersuchte diesen Vorwurf und kommt nun zum Schluss, dass die BA ihre Ermittlungen gegen die drei Beamte der deutschen Steuerbehörden ohne Beteiligung oder Mitwirkung des Nachrichtendienstes aufgenommen hatte. Die Angaben im ersten Rechtshilfeersuchen der BA an die Generalstaatsanwaltschaft Nordrhein-Westfalen vom Dezember 2010 beinhalteten demnach bereits die Namen und weitere Angaben zu den Verdächtigten.
Die BA habe erst im Zusammenhang mit der Festnahme des mutmasslichen Spions Kenntnis davon erhalten, dass dieser für den Nachrichtendienst des Bundes tätig gewesen sein könnte.
Eine abschliessende Antwort auf die in diesem Zusammenhang aufgekommenen Fragen werde erst nach entsprechenden Abklärungen bei der Bundeskriminalpolizei (BKP) und dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) möglich sein.
Darum geht es:
- Ende April wurde in Frankfurt ein 54-jähriger Schweizer unter dem Verdacht der Spionage festgenommen. Laut dem deutschen Generalbundesanwalt wird ihm vorgeworfen, während über fünf Jahren für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein. Er soll unter anderem versucht haben, einen Maulwurf in der Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen zu platzieren.
- Gegen den Mann läuft seit Januar 2015 auch in der Schweiz ein Strafverfahren, allerdings in einer anderen Sache, nämlich wegen des «Verdachts des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes». Er soll Kundendaten von Schweizer Banken gestohlen haben. Bei einem Verhör in Bern erfuhr die Bundesanwaltschaft von seinen Aktivitäten für den Geheimdienst.
- Auch der aktuelle Spionageverdacht gab in Deutschland viel zu reden. Zahlreiche Politiker zeigten sich empört, dass die Schweiz in Deutschland Spitzel einsetze.