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Spionagefall Daniel M. Mutmasslicher Schweizer Spion legt Geständnis ab

  • Daniel M., der mutmassliche Schweizer Spion, der in Frankfurt am Main vor Gericht steht, hat ein Geständnis abgelegt.
  • In einer von seiner Verteidigung verlesenen Erklärung gab der Angeklagte zu, vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) 28'000 Euro für seine Tätigkeiten erhalten zu haben.
  • Zudem nannte der mutmassliche Spion Namen seiner Auftraggeber beim Nachrichtendienst. Einer von ihnen sei Paul Zinniker, Vizechef des NDB, gewesen. Auf deutscher Seite erwähnte er Klaus Dieter Matschke als Kontaktmann.
  • Am Donnerstag folgen die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Bis dahin bleibt Daniel M. in Untersuchungshaft. Erwartet wird eine bedingte Haftstrafe zwischen 18 und 24 Monaten.

Vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt liess Daniel M. eine Erklärung verlesen, er habe nicht mit krimineller Energie gehandelt. Seine Motivation seien «Patriotismus, Abenteuerlust, Gewinnstreben und Empörung» gewesen. Als früherer Polizist habe er lediglich strafbares Verhalten aufklären wollen.

Er sei 2010 erstmals vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) angesprochen worden. Für 28'000 Euro sei er als Spion in Deutschland tätig gewesen. Seine drei Kontaktpersonen beim NDB hätten ihn mit der Beschaffung der persönlichen Daten der deutschen Steuerbeamten beauftragt, um gegen sie Festnahmebefehle ausstellen zu können.

Später hätten sie ihn wieder kontaktiert, um mit dem Platzieren eines Maulwurfs ein «Frühwarnsystem» gegen neue CD-Käufe von Deutschland zu installieren. Er habe klar den Auftrag gehabt, einen Maulwurf in der Steuerverwaltung einzusetzen. Den Maulwurf gebe es aber nicht, sagte Daniel M.

Kontaktmann Klaus Dieter Matschke belastet

In der Einzelbefragung belastete Daniel M. seinen deutschen Geschäftspartner Klaus Dieter Matschke stark. Dieser private Sicherheitsberater hat jeweils die Aufträge, die Daniel M. vom NDB erhalten hatte, in Deutschland ausgeführt.

Matschke wollte aber 90'000 Euro, um eine entsprechende Person als Quelle («Maulwurf») zu finden oder allenfalls schmieren zu können. Der NDB habe diesen gewünschten Betrag diskussionslos bezahlt. Matschke habe den grössten Teil dieses Betrages erhalten, habe aber das Geld für sich behalten. Daniel M. sagte am Donnerstag, er bereue, dass er die Situation damals falsch eingeschätzt habe. Mit einer gewissen Distanz betrachtet, sei er wohl hereingelegt worden.

Auftrag vom Nachrichtendienst

Daniel M. nannte aber auch seinen direkten Verbindungsmann beim Nachrichtendienst des Bundes, mit dem er sich jeweils wöchtentlich getroffen habe. Neben einem weiteren Geheimdienst-Beamten sprach er auch vom Vizedirektor des NDB, Paul Zinniker, den er einmal getroffen habe.

Ziel der Verteidigung ist es derweil, im Gegenzug für ein Geständnis eine Bewährungsstrafe zu erreichen. Das letzte Wort zu einer solchen Übereinkunft zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft habe «natürlich der Richter», sagte der Verteidiger Valentin Landmann.

Am kommenden Donnerstag folgen die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Bis dahin bleibt Daniel M. trotz des «Deals» mit der Generalbundesanwaltschaft in Untersuchungshaft. Erwartet wird eine bedingte Haftstrafe zwischen 18 und 24 Monaten.

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