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Genf schafft Gleichberechtigung auf Verkehrsschildern
Aus Tagesschau vom 17.01.2020.
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SRF-User zu Genfer Schildern «Da jagt der eine Schildbürgerstreich den nächsten»

Die Rhone-Stadt feminisiert 500 Zebrastreifen-Schilder. Nonsens oder dringend nötig? Was SRF-User dazu sagen.

Mit Pferdeschwanz, Babybauch und Stögelis marschiert Genf gegen eine uniforme Männlichkeit auf. Zumal was den Strassenverkehr betrifft. Jedes zweite Zebrastreifen-Schild ist künftig weiblich «bestückt». Die Stadt will in der Gleichberechtigung Akzente setzen.

Doch was sagen die SRF-User zur gender-affinen Verkehrspolitik? Eine Umfrage unter 2773 User zeigt: Nur gut jeder Vierte ist von der Idee angetan, der grosse Rest kann dem Projekt nichts abgewinnen.

Die Umfrage ist abgeschlossen.

Einzig als Farbtupfer findet das Programm Anklang. Etwa bei User Simon Weber: «Ich finde die neuen Schilder toll, und sie bringen etwas Abwechslung in die trübe Betonlandschaft.» Oder bei Kommentator Markus Bossert: «Wenn es dem/der einen und anderen gestressten Genfer/in unerwegs ein Schmunzeln ins Gesicht zaubert, ist ja auch schon etwas Gutes getan.»

Ich musste kichern, als ich sie sah. Und lachen ist gesund.
Autor: Markus BossertSRF-User

Eine Frage der Un-Verhältnismässigkeit

Eine klare Mehrheit unterstellt der verantwortlichen Genfer Stadtpräsidentin indes, sich mit Luxusproblemen oder mit Nonsens-Fragen zu beschäftigen. David Gruen: «Man kann auch Probleme sehen, wo keine sind.» Oder Franz Giger: «Absurdistan Schweiz, da jagt der eine Schildbürgerstreich den nächsten.»

Die Rechtslage ist eigentlich klar

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Grundsätzlich sind laut Artikel 101 der Signalisationsverordnung SSV, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen des Bundes dieser Verordnung nicht vorgesehene Signale und Markierungen nicht zulässig. Die SSV hat auch im Anhang einen ganzen Katalog zugelassener Strassenschilder aufgeführt, wie der Jurist und Experte für Verkehrsrecht Daniel Leiser betont. Dieser Katalog sei minutiös erstellt und eigentlich sei die Gesetzeslage klar. Der Wiedererkennungswert sei wichtig. Abweichungen seien mit dem Bundesamt für Strassen Astra abzustimmen, ist Leiser der Meinung.

Ganz allgemein ist die Rechtssetzungshoheit beim Bund. Der Bund bestimmt, welche Strassenschilder aufgestellt werden dürfen oder nicht. Verantwortlich für die Strassen seien aber – ausser bei den Autobahnen – die Kantone, so Leiser. Diese müssten sich aber im Rahmen der schweizerischen Gesetzgebung bewegen.

Daran anknüpfend beklagen nicht wenige, die Ressourcen seien am falschen Ort investiert, und wichtigere Fragen blieben unbeantwortet. Entsprechend ironisch Jonas Klein: «An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die unser Steuergeld (...) für die wirklich wichtigen Dinge in unserer Welt investieren.» Und konkreter Gabriela Senn: «Es gibt noch genug Menschen – ältere, Kinder, alleinerziehende Mütter und wenige Väter, Eltern mit schwierigen Kindern etc. – die tatsächlich dieses Geld brauchen würden.»

Der Gleichstellungs-Bestrebung ein Bärendienst

Noch nicht einmal diejenigen User begrüssen das Projekt, denen Schutz und Recht der Frau ein Anliegen sind. Serge Kunz: «Diese Gelder würden besser in Projekte zur Gleichstellung beider Geschlechter (z.B. Lohngleichheit, Chancengleichheit etc.) fliessen.»

Anna Kissling: «Ich kenne keine Frau, die sich je über so etwas beschwert hätte. (...). Was mich wirklich stört, ist, dass ich nicht einmal mehr am Abend alleine spazieren gehen kann, weil es einfach zu gefährlich ist.»

Stereotypen zementiert?

Diverse User lehnen das Genfer Projekt ab, weil es dem Ziel der Gleichbehandlung abträglich sei – indem es Klassifizierungen zementiere, die man doch überwinden wolle. So fragt Peter Amthauer lapidar: «Wie wäre es mit einem geschlechtsneutralen Strichmännchen?» Und mit Schalk U. Salzmann: «Wie wär's, wenn man die abgebildeten Personen einfach weglassen würde? Oder durch ein Zebra ersetzen?»

Schlimm am Ganzen ist die Wahrnehmung der Frau im öffentlichen Raum als stereotype Person: Sie ist entweder schwanger, trägt Rock oder die Haare lang. Es winkt das letzte Jahrhundert.
Autor: Thom PfisterSRF-User

Den Argumenten gegen das Genfer Pilot-Projekt zum Trotz. Es gibt einige wenige User, die die krasse Ablehnung im Diskussionsforum als Farce erachten. «Herr-lich, wie sich die Männerwelt in den hiesigen Kommentatoren betroffen fühlt», schreibt Reto Camenisch. Und Nicole Meier spitzt zu: «Ich lese haufenweise verletzte Männeregos, verpackt in Argumenten grösserer Sorgen. Dabei ist ihre grösste Sorge, dass Frauen ihren Platz in der Gesellschaft angemessen erhalten.»

Stellungnahme des Bundesamtes für Strassen

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Das Strassenverkehrsrecht hält fest, dass im Bereich der für den Fahrverkehr offenen Strassen nur die vom Bundesrat vorgesehenen und im SSV, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen geregelten Signale verwendet werden.

Im Wiener Übereinkommen über Strassenverkehrszeichen ist folgende Bestimmung enthalten:

Um das internationale Verständnis der Zeichen zu erleichtern, beruht das in diesem Übereinkommen festgelegte Verkehrszeichensystem auf charakteristischen Formen und Farben jeder Gruppe von Zeichen sowie auf der möglichst weitgehenden Verwendung von ausdrucksvollen Symbolen, nicht aber von Aufschriften. Sollten Vertragsparteien es für notwendig erachten, die vorgesehenen Symbole zu ändern, so darf dies nicht zu einer Änderung ihrer wesentlichen Merkmale führen.

Aus Sicht des Bundes ist somit nicht ausgeschlossen, dass die vorgesehenen Symbole abgeändert werden, solange dies nicht zu einer Änderung der wesentlichen Merkmale des Signals führt.

Wichtig ist, dass die Signale erkennbar sind und verstanden werden (Verkehrssicherheit). Konkret wird durch die Genfer Behörden die Symbolik des Signals erhalten, und es bleibt klar und deutlich als Signal «Standort eines Fussgängerstreifens» erkennbar. Die Darstellung des Fussgängers bildet zudem bloss ein untergeordnetes Element des ganzen Signals. Solange aber ausschliesslich untergeordnete Elemente geändert werden und die Signalbedeutung klar und eindeutig bleibt, ist nichts dagegen einzuwenden.

Das Astra sieht daher im konkreten Fall keinen Handlungsbedarf. Wenn jemand (Bürger, Organisation etc.) mit dem neuen Signal nicht einverstanden ist, kann er bei der zuständigen Justizbehörde Einsprache dagegen erheben.

Wenn die neuen Genfer Strassenschilder künftig den Verkehr ausbremsen, heizen sie also gleichzeitig eine vielschichtige Geschlechterdebatte an. Über Strichpersönchen, Staatsaufträge, Steuergelder und Stereotypen.

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