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Steuerabzug von Ausland-Bussen Hängige Milliardenbusse für UBS weckt neue Zweifel

Der Ständerat schickt den Kompromissvorschlag zum Steuerabzug bei ausländischen Bussen zurück an die Kommission.

Im Licht des jüngsten Gerichtsentscheides gegen die UBS in Frankreich beugte sich die kleine Kammer heute erneut über die umstrittene Frage, inwieweit Auslandbussen von den Steuern abgezogen werden dürfen. Die Diskussion zeigte vor allem, dass noch viele Fragen offen sind. Das Geschäft wurde deshalb an die ständerätliche Wirtschaftskommission zurückgewiesen.

Die WAK der kleinen Kammer hatte nach Differenzen zwischen den Räten einstimmig vorgeschlagen, dass ausländische Bussen nur steuerlich abziehbar sein sollen, wenn die Sanktion gegen den schweizerischen Ordre public verstösst oder das Verhalten auf gutem Glauben beruhte.

Was ist noch «guter Glaube»?

Die neue Kommissionsvariante ginge weniger weit als der Beschluss des Nationalrats. Nur Unternehmen, die alles Zumutbare getan hätten, um sich korrekt zu verhalten, würden steuerlich entlastet, betonte Kommissionssprecher Martin Schmid (FDP/GR). Der neue Vorschlag sei mit dem Gerechtigkeitsgedanken vereinbar. Die Beweislast liege bei den Unternehmen.

Der jüngste Fall UBS

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Die Grossbank UBS wurde kürzlich in Frankreich erstinstanzlich zu einer Straf- und Schadenersatzzahlung von 4,5 Milliarden Euro verurteilt. Die UBS und Mitarbeiter sollen geholfen haben, Geld vor dem französischen Fiskus in der Schweiz zu verstecken. Die UBS hat Berufung eingelegt. Bis endgültig Klarheit herrscht, dürfte es wohl noch Jahre dauern.

Dieser Argumentation folgten viele Ständeräte. Trotzdem war im Rat einige Verunsicherung zu spüren. «Wann ist der gute Glaube eines Unternehmens erfüllt? Wann hat ein Unternehmen alles Zumutbare gemacht, um ein Fehlverhalten zu verhindern?», fragte Schmid und antwortete sogleich: «Das kann im Einzelfall wirklich schwierig zu beurteilen sein.»

Kantone anhören

Auch die Einschätzungen darüber, ob die jüngst gegen die UBS verhängte Busse nach neuem Recht abzugsfähig wäre oder nicht, gingen in der kleinen Kammer auseinander.

Anita Fetz (SP/BS) traf mit ihrem Antrag deshalb einen Nerv. Mit 21 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung wurde die Vorlage an die Kommission zurückgewiesen. Dort sollen nun offene Fragen geklärt und Formulierungen präzisiert werden. Insbesondere sollen die Kantone angehört werden, weil sie das Gesetz werden anwenden müssen.

«Nach über zehn von den Kommissionen diskutierten Vorschlägen haben wir nun eine Form gefunden, die inhaltlich kaum mehr verbesserungsfähig ist», stellte Finanzminister Ueli Maurer fest. Für den Rückweisungsantrag spreche, dass die Kantone tatsächlich gut eingebunden sein müssten.

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