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Strafzettel für Corona-Sünder Coronabussen ab 1. Februar: Das müssen Sie wissen

Der Bundesrat bittet bei Massnahmenverstössen neu zur Kasse. In welchen Fällen droht eine Busse – und wie teuer ist sie? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wer sich in der Schweiz nicht an die Maskenpflicht oder andere Corona-Massnahmen hält, wird ab heute gebüsst. Die wichtigsten Fragen dazu:

Was hat der Bundesrat letzte Woche genau entschieden? Der Bundesrat macht Ordnungsbussen für Verstösse gegen die Corona-Massnahmen rechtlich möglich. Heisst: Sie sind neu explizit im Covid-Gesetz aufgeführt.

Gebüsst werden kann so neu etwa, wer an einer Haltestelle, im öffentlichen Verkehr oder in den Bahnhöfen keine Maske trägt. Aber auch die Durchführung und Teilnahme an verbotenen privaten Veranstaltungen kann mit Busse geahndet werden.

Bereits im November hatte der Bundesrat die Bussen angekündigt und die entsprechenden Anpassungen beim Covid-19-Gesetz dem Parlament vorgeschlagen. Dieses hat im Dezember ja gesagt; nun werden die neuen Regeln ab dem 1. Februar rechtskräftig.

Wie hoch sind die Bussen? Wer gegen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verstösst, kann gemäss Bundesrat mit einer Busse in der Höhe von 50 bis 200 Franken bestraft werden.

Teurer wird es übrigens, wenn man gegen angeordnete Isolations- und Quarantänemassnahmen verstösst. Laut Epidemiengesetz können da die Bussen bei fahrlässigem Verhalten bis zu 5'000 Franken und bei vorsätzlichem Verhalten bis zu 10'000 Franken betragen.

Warum konnten Verstösse gegen Corona-Vorschriften bislang nicht mit Bussen bestraft werden? Schlicht, weil sie im Gesetz nicht vorgesehen, also nicht festgeschrieben waren. So konnte die Polizei Personen, die gegen Corona-Massnahmen verstossen, bislang nicht mit einer sofortigen Geldstrafe ahnden. Sie hatte nur die Möglichkeit ein aufwändiges Strafverfahren einzuleiten. Aber bei leichteren Verstössen wäre dies kaum verhältnismässig gewesen.

Während der vom Bundesrat ausgerufenen «ausserordentlichen Lage» im letzten Frühling war die Sachlage eine andere: Diese beschrieb nämlich eine Art Ausnahmezustand und gab der Staatsgewalt mehr Macht und Möglichkeiten – und so unter anderem der Polizei temporär das Recht, Ordnungsbussen gegen Corona-Sünder anzuwenden.

Was sollen die Bussen bewirken? Mit den Bussen soll die Einhaltung der Massnahmen gefördert und die Strafverfolgungsbehörden entlastet werden, so begründet der Bundesrat seinen Entscheid. Besonders hätten auch die Kantone die Ermöglichung von Ordnungsbussen gefordert.

Die Bussen sollen der Bevölkerung aber auch den Ernst der Situation bewusst machen. So hatte es Bundesrat Ueli Maurer jedenfalls bereits im November ausgedrückt, als der Bundesrat die Einführung der Bussen ankündigte. Es brauche Disziplin, so Maurer damals weiter. «Sie können mit 140 km/h fahren wollen, aber es ist halt nur 120 km/h erlaubt. Und Maske ist Maske. Und Vorsicht ist Vorsicht. Ob das passt oder nicht, wir sorgen damit für Ordnung.»

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BAG Infoline Coronavirus : 058 463 00 00 (täglich 6 bis 23 Uhr)

BAG Infoline Corona-Impfung : 058 377 88 92 (täglich 6 bis 23 Uhr)

Dureschnufe : Plattform für psychische Gesundheit rund um das neue Coronavirus

Angst und Panikhilfe Schweiz , Hotline: 0848 801 109 (10 bis 12 und 14 bis 17 Uhr)

Eltern-Notruf Schweiz , Hotline: 0848 35 45 55 (24x7)

Pro Juventute , Hotline für Kinder- und Jugendliche: 147 (24x7)

Schweizer Sorgen-Telefon : 143 (24x7)

Suchthilfe Schweiz : Hotline für Jugendliche im Lockdown 0800 104 104 (Di. bis Do. 9 bis 12 Uhr)

Branchenhilfe.ch : Ratgeberportal für Corona betroffene Wirtschaftszweige

Tagesschau, 27.01.2021, 18 Uhr ; 

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