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Strategie Massenstests Wann bezahlt der Bund den Coronatest?

Der Bund will testen, testen, testen. Auch Personen ohne Symptome. Die Kostenübernahme ist aber an Kriterien gebunden.

Der Bund setzt in der Bekämpfung der Pandemie neu auf Massentests. Weil die Hälfte aller Corona-Fälle ohne Symptome verläuft, sollen mit der angepassten Teststrategie mehr Ansteckungen entdeckt werden. Der Bund lässt es sich einiges kosten, damit überall mehr getestet wird – von rund einer Milliarde Franken ist die Rede. Doch nicht immer ist ein Test für den Patienten kostenlos. Ein Überblick:

Welche Arten von Coronatests werden vor allem verwendet?

PCR-Test: Sie können beim Arzt, in Spitälern oder auch in Testzentren durchgeführt werden und erfolgen durch einen Abstrich im Nasen-Rachen-Raum. Das Resultat liegt in etwa 24 bis 48 Stunden vor.

Antigen-Schnelltest: Sie erfolgen ebenfalls durch einen Abstrich im Nasen-Rachen-Raum, können aber zudem auch in Apotheken durchgeführt werden. Nach rund 15 Minuten liegen die Ergebnisse vor.

PCR-Speicheltest: Diese Tests werden per Speichelprobe und nicht per nasalen Abstrich erhoben. Sie sind bisher noch in beschränktem Umfang verfügbar. Das Testresultat liegt bereits nach rund 5 Stunden vor.

Für wen war bisher ein Coronatest kostenlos?

Für alle Personen mit Symptomen. Zudem für Personen ohne Symptome im Rahmen einer durch einen Arzt oder eine Ärztin angeordneten Ausbruchsuntersuchung, für symptomlose Kontaktpersonen in Quarantäne oder nach einer Meldung einer Begegnung mit einem Covid-19-Fall durch die SwissCovid App.

Für wen ist neu ein Coronatest ebenfalls kostenlos?

Seit dem 28. Januar 2021 übernimmt der Bund neu auch die Kosten der Tests, die zum Schutz von besonders gefährdeten Personen oder in gezielten Gruppen in Situationen mit erhöhtem Übertragungsrisiko durchgeführt werden. Laut Bundesrat sind solche Massentests etwa wichtig in Alters- oder Pflegeheimen, in Schulen, in Hotels oder Firmen. Sie erfolgen für symptomlose Personen in der Regel also nicht auf eigenen Wunsch.

Der Bund übernimmt die Kosten unabhängig davon, ob vorbeugend, im Rahmen eines bereits erfolgten Infektionsausbruchs oder im Umfeld eines grösseren unkontrollierten Infektionsausbruchs getestet wird.

Wer muss weiterhin selbst für die Kosten aufkommen?

Die Kosten der Tests, welche ausserhalb der BAG-Kriterien durchgeführt werden, werden nicht vom Bund und auch nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Wer also keine Symptome hat und keine der oben genannten Kriterien erfüllt, muss die Testkosten selbst übernehmen.

Was ist mit der Pflicht, bei der Einreise einen Test vorzuweisen?

Für die Einreise in die Schweiz braucht es (ausgenommen für Grenzgänger) ab dem 8. Februar einen negativen Coronatest. Für die Einreise mit der Bahn oder dem Auto wird dies nur für Personen verlangt, die sich innert der vergangenen 10 Tage in einem Risikoland aufhielten. Für Flugreisende gilt dies auch für Länder, die nicht zu den Risikogebieten zählen. Zulässig sind nur PCR-Tests, die maximal 72 Stunden vor der Abreise gemacht wurden. Die Kosten dafür muss der Reisende selbst übernehmen.

Neu kann die Quarantäneregel mit einem negativen Test verkürzt werden. Wer bezahlt?

Gemäss der bisherigen Regel muss eine Person ab dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person in eine zehntägige Quarantäne. Diese kann nun mit einem negativen Testresultat und mit Zustimmung der kantonalen Behörde ab dem siebten Tag beendet werden. Antigen-Schnelltests sind hierbei ebenfalls erlaubt. Die Testkosten muss die Person aber selber tragen.

Informationen des Bundes

10vor10 vom 27.01.2021 ; 

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