- In Zukunft kommt die Grundversicherung für die Behandlung aller Versicherten auf, die an einer chronischen Hepatitis C leiden.
- Dies hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) entschieden, nachdem es den Preis für zwei weitere, neue und teure Medikamente gegen die Lebererkrankung senken konnte.
- Die Ausweitung der Vergütung erfolgt per 1. Oktober 2017, wie das BAG mitteilte.
Die neue Regelung ist das Resultat von Gesprächen zwischen dem BAG und dem US-Pharmaunternehmen Gilead, das sich bereit erklärt hat, die Preise für die Medikamente Harvoni und Epclusa zu senken.
Mit Harvoni können Hepatitis C-Infizierte des Genotyps 1 behandelt werden, Epclusa kann bei Infizierten der Genotypen 1 bis 6 eingesetzt werden. Damit können künftig alle Infizierten unabhängig von Genotyp und Grad der Lebererkrankung mit den neuen Arzneimitteln behandelt werden – und sich die Behandlung von der Grundversicherung vergüten lassen.
Alle Vergütungsbeschränkungen sind nun aufgehoben
Im laufenden Jahre hatte es bereits zwei Erleichterungen für Hepatitis C-Patienten gegeben. Bis zum 1. Juli 2017 vergütete die obligatorische Krankenpflegeversicherung die neuen, wirksamen Medikamente gegen die Viruskrankheit nur bei einer moderat fortgeschrittenen Lebererkrankung oder wenn sich die Krankheit ausserhalb der Leber manifestierte.
Per 1. Juli 2017 und per 1. September 2017 wurden diese Einschränkungen für das Arzneimittel Zepatier sowie die Medikamente Viekirax und Exviera aufgehoben, womit 63 Prozent der Betroffenen behandelt werden konnten. Nun hebt das BAG alle Vergütungsbeschränkungen auf.
Nur geringe Mehrkosten erwartet
Mit der uneingeschränkten Vergütung folge es den internationalen Leitlinien, schreibt das BAG. Diese empfehlen, die neuen Arzneimittel zur Behandlung chronischer Hepatitis C ohne Einschränkung einzusetzen, sobald dies auch aus ökonomischer Sicht vertretbar sei.
Mit der Erweiterung der Vergütung überlässt das BAG die Verantwortung über den Einsatz der Therapien nun den spezialisierten Ärzten. Diese werden auch künftig darüber entscheiden, bei welchen Patientinnen und Patienten eine Behandlung medizinisch angezeigt ist.
Das Bundesamt geht nach Rücksprache mit Experten davon aus, dass durch die Aufhebung der Einschränkung pro Jahr etwa doppelt so viele mit Hepatitis C Infizierte behandelt werden können. Aufgrund der erzielten Preissenkungen erwartet das BAG jedoch geringe Mehrkosten.