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Swisspass in der Kritik SBB: Fauler Trick mit automatischer Vertragsverlängerung

Das Wichtigste in Kürze:

  • SBB-Kunden, die auf die automatische Vertragsverlängerung ihres Swisspass verzichten möchten, können ihr Abo bereits beim Kauf am Schalter kündigen .
  • Die SBB versucht nun, die Kunden zum Widerruf ihrer Kündigung zu bringen . Sie lockt mit einem Rabatt, der laut Informationsbrief nur gilt, wenn die Kündigung zurückgezogen werde.
  • Der Preisüberwacher sagt, das entspreche nicht der Abmachung.
  • Die SBB spricht von einer unglücklichen Formulierung und konkretisiert: Alle GA-Besitzer, die ohne Unterbruch verlängern, würden automatisch einen Rabatt erhalten. Auch mit vorgezogener Kündigung.

Der öffentliche Aufschrei war gross, als die SBB mit der Einführung des Swisspass auf die automatische Vertragsverlängerung umstellte. «Knebelvertrag», «Entmündigung», «Schlangenfängerei» waren die Reaktionen in den Kommentarspalten von Radio SRF.

Wenig später gab die SBB dem öffentlichen Druck nach. Kunden, die keine automatische Vertragsverlängerung ihres Halbtax oder GA wünschen, können ihr Abo nun bereits beim Kauf am Schalter wieder kündigen. So läuft das Abo wie bis anhin nur ein Jahr.

SBB ködert mit falschen Aussagen

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Nun versucht die SBB mit einem verwirrenden Schreiben, ihre GA-Kunden dazu zu bewegen, diese Kündigung zurückzuziehen. «Vom 1. Februar 2017 bis 31. Januar 2018 profitieren alle Abonnentinnen und Abonnenten von einem Rabatt, sobald sich ihr ungekündigtes GA erneuert», schreibt die SBB. Dieser Rabatt sei Teil einer Vereinbarung mit dem Preisüberwacher. Der Rabatt beträgt je nach Art des GA bis zu 165 Franken.

Wer sich nach der Kündigung seines Abo erneut entschliesse, ein GA zu kaufen, dem könne dieser Rabatt jedoch nicht gewährt werden, warnt die SBB im Brief. Und ruft die Kunden aktiv zum Widerruf ihrer Kündigung auf: «Ziehen Sie jetzt die Kündigung mit dem angefügten Talon zurück, und profitieren auch Sie vom Rabatt.»

Preisüberwacher rügt

Rund 90 000 Leute – ungefähr ein Fünftel aller GA-Kunden – haben ihr Abo beim Kauf sofort wieder gekündigt. 90‘000 Personen also, die diesen verwirrenden Brief erhalten haben oder noch erhalten werden. Und sich vermutlich fragen, was das soll.

Der Clou: Die Informationen im SBB-Brief sind falsch. Alle GA-Kunden, die ihr Abo nahtlos – also ohne Unterbruch – erneuern, können von diesem Rabatt profitieren. Egal ob ihr GA gekündigt war oder nicht. Das bestätigt der Preisüberwacher Stefan Meierhans auf Anfrage des Konsumentenmagazins «Espresso» von Radio SRF.

«Kündigung muss man nicht zurückziehen»

Dass die SBB den ausgehandelten Rabatt missbraucht, die Kunden von ihrer Kündigung abzubringen, entspreche nicht dem, was abgemacht sei. Preisüberwacher Stefan Meierhans: «Man muss eine allfällige Kündigung für diesen Rabatt nicht rückgängig machen. Entscheidend ist allein, ob man sein Abo nahtlos verlängert oder nicht.» Auch beim Preisüberwacher sind bereits Beschwerden über das Vorgehen der SBB eingegangen. Stefan Meierhans: «Wir haben uns dazu bereits mit der SBB kurzgeschlossen. Die SBB hat signalisiert, dass sie das gleich sieht wie wir: Die Kommunikation ist verunglückt.»

Wenn nahtlos erneuert: Automatisch Rabatt

Auf Anfrage von «Espresso» will die SBB zuerst allerdings nichts von verunglückter Kommunikation wissen. Man habe die Kunden lediglich darauf hinweisen wollen, dass sie bei einem Unterbruch des Abos vom Rabatt des Preisüberwachers nicht profitieren könnten. Dann allerdings gibt die SBB doch zu, dass gewisse Formulierungen in diesem Brief tatsächlich «missverständlich» sein könnten. Das müsse man «entsprechend anpassen», so ein SBB-Sprecher.

Grundsätzlich gelte: Wer sein GA ohne Unterbruch verlängere, erhalte automatisch einen Rabatt – je nach GA in der Höhe zwischen 15 und 165 Franken. Und dies auch, wenn man beim Kauf die Kündigung angemeldet habe. Und: Sollte der Rabatt bei jemandem seit letztem Februar vergessen gegangen sein, zahle man ihn selbstverständlich zurück.

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