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Teil der Gesellschaft, aber... Schweizer Roma sind keine nationale Minderheit

  • Der Bundesrat lehnt die Anerkennung der Schweizer Roma als nationale Minderheit im Sinne des Rahmenübereinkommens des Europarats ab.
  • Die Kriterien für eine Anerkennung, darunter seit langem bestehende Bindungen zur Schweiz, seien nicht erfüllt, begründet die Regierung.
  • Der Bundesrat betont, dass die Roma Bestandteil der Schweizer Gesellschaft mit gleichen Rechten, aber keine nationale Minderheit seien.

Fahrende in der Schweiz.
Legende: Die Roma in der Schweiz warten weiter auf ihre Anerkennung als nationale Minderheit. Keystone/Archiv

Darum geht es: Zwei Schweizer Roma-Organisationen haben einen Antrag auf Anerkennung der Schweizer Roma als nationale Minderheit gemäss Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten eingereicht. Er ist der erste Antrag seit Ratifizierung des Übereinkommens vor 20 Jahren. Damals wurden die landessprachlichen Minderheiten, die Mitglieder der jüdischen Gemeinde sowie die Schweizer Jenischen und Sinti-Manouches als nationale Minderheiten anerkannt.

Gewichtige Kriterien für Anerkennung: Der Bundesrat hat nun geprüft, ob die rund 80'000 Schweizer Roma die Anerkennungskriterien erfüllen, welche die Schweiz in ihrer Erklärung zum Übereinkommen postuliert hat. Neben der zahlenmässigen Unterlegenheit, der schweizerischen Staatsangehörigkeit und den dauerhaften Bindungen zur Schweiz geht es dabei auch um den Willen, die gemeinsamen kulturellen Werte zu bewahren.

Der abschlägige Entscheid: Für eine Anerkennung müssen alle Kriterien erfüllt sein. Die Landesregierung stellt nun aber fest, dass das Kriterium der Schweizer Staatsangehörigkeit «nicht genügend belegt» ist. Gleiches gelte für das Kriterium des Willens, die gemeinsame Identität zu bewahren. Nicht erfüllt sei zudem das Kriterium der seit langem bestehenden Bindungen zur Schweiz.

Schutz vor Diskriminierung: Der Bundesrat betont, dass die Roma unabhängig davon ein anerkannter Bestandteil der Schweizer Gesellschaft sind und die gleichen Rechte wie die anderen Schweizer Bürgerinnen und Bürger hätten. Namentlich das Recht, die eigene Kultur zu pflegen und die eigene Sprache zu sprechen. «Vor diesem Hintergrund bekräftigt der Bundesrat sein Engagement und die Verpflichtung der Schweizer Behörden, Rassismus und negative Stereotypen zu bekämpfen und die Roma vor Diskriminierung zu schützen», heisst es in der Mitteilung des EDA weiter.

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