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SBB-Test: Entschädigung bei Verpätung
Aus HeuteMorgen vom 11.09.2020. Bild: keystone-sda
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200 Testkunden Ab 5 Minuten Verspätung: SBB testet Kostenerstattung

  • Die SBB startet in Kürze einen Test über die Rückerstattung des Billettpreises bei Verspätungen.
  • Ab Januar soll es dann definitive Entschädigungen geben, wenn die Bahn mindestens eine Stunde zu spät losrollt.

Die von der SBB per Mail ausgewählten 200 Testkunden erhalten von Ende September bis Ende Oktober immer dann einen Viertel des Billettpreises zurück, wenn der Zug mehr als fünf Minuten Verspätung hat. Gar die Hälfte des Ticketpreises gibt es ab einer zehnminütigen Verspätung.

Zwar sind die SBB derzeit wieder pünktlicher unterwegs als auch schon – trotzdem kommen laut der ÖV-Plattform pünktlichkeit.ch, Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen Dutzende von Zügen mehr als fünf Minuten verspätet an.

Ein lukratives Testangebot vor allem für Vielfahrer, sagt denn auch Thomas Ammann von der ÖV-Tarifvereinigung Alliance Swisspass, welche für den Pilotversuch verantwortlich ist: «Es geht auch darum, möglichst viele Fälle zu erhalten, um das System optimal zu testen. Und von den Kundinnen und Kunden auch Rückmeldungen zu erhalten, wie der Prozess funktioniert und ob er so für sie auch optimal gesetzt ist.»

Entschädigung auch für GA-Kunden

Auch GA-Kunden werden entschädigt. Sie erhalten bei Verspätungen künftig mindestens fünf Franken oder den Tageswert ihres Abos. Beim 2. Klasse-GA sind dies rund zehn Franken.

Bei GA-Kunden gibt es natürlich ein mögliches Missbrauchspotenzial.
Autor: Thomas AmmannMediensprecher Alliance Swisspass

Allerdings gibt Ammann von Alliance Swisspass zu, dass es hier ein gewisses Missbrauchspotential gibt, da der GA-Kunde kein Billett vorweisen kann um zu beweisen, dass er tatsächlich auf dem verspäteten Zug war. «Das ist nun gerade auch während des Pilotversuchs ein Ziel, hier noch möglichst Potenzial zur Verbesserung zu eruieren.»

Einstelliger Millionenbetrag einkalkuliert

Alliance Swisspass geht davon aus, dass die neue Entschädigungsregelung den öffentlichen Verkehr im nächsten Jahr einen einstelligen Millionenbetrag kosten wird.

Das, obwohl erst ab einer Stunde Verspätung Anspruch auf Entschädigung besteht.

Passagierrechte im öffentlichen Verkehr

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Ab 2021 treten neue gesetzliche Bestimmungen für Rückerstattungen und Entschädigungen in Kraft. Bei grossen Verspätungen erhalten Passagiere künftig anstelle der heute freiwillig ausgerichteten Leistungen einen gesetzlichen Anspruch auf bestimmte Leistungen, ähnlich wie das bereits aus der EU und dem Flugverkehr bekannt ist. Dies wurde von Bundesrat und Parlament im Rahmen der Vorlage zur Organisation der Bahninfrastruktur (OBI) beschlossen.

Rückerstattungen

Bei einer Verspätung oder einem Kursausfall können Reisende entscheiden, ob sie noch vor Abfahrt auf die Fahrt verzichten wollen und damit eine vollständige Erstattung beantragen können. Oder ob sie während der Reise zum Ausgangspunkt zurückkehren wollen und ebenfalls den vollen Fahrpreis zurückerstattet kriegen.

Entschädigungen

Wird die Reise trotz Verspätung und Kursausfall fortgesetzt, so können ab einer Stunde Verspätung Entschädigungen geltend gemacht werden. Diese betragen 25 Prozent des Fahrpreises bei Verspätungen über einer Stunde. Bei Verspätungen von über zwei Stunden können 50 Prozent des Fahrpreises entschädigt werden.

Abo-Inhaberinnen und -Inhaber

Reisende, die ein Abonnement besitzen und denen wiederholt Verspätungen und Ausfälle widerfahren, können eine angemessene Entschädigung verlangen. Die detaillierten Bedingungen dafür werden durch die Transportunternehmen festgelegt. (bav)

Heute Morgen, 11.9.2020, 6 Uhr

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