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Totgeburt eines Babys Bedingte Freiheitsstrafe für Grenzwächter

  • Der Schweizer Grenzwächter ist vom Militärgericht in Bern schuldig gesprochen worden.
  • Die Verurteilung erfolgt wegen fahrlässiger Körperverletzung, versuchten Schwangerschaftsabbruchs und mehrfachen Nichtbefolgens von Dienstvorschriften.
  • Der Mann hatte einer schwangeren Flüchtlingsfrau 2014 medizinische Hilfe verweigert, sie erlitt daraufhin eine Totgeburt.

Der Einsatzleiter der Grenzwächtertruppe stand deshalb vor Gericht. Der Ankläger warf ihm vor, er und seine Unterstellten hätten es an «jeder Menschlichkeit» fehlen lassen. Der Flüchtlingstransport an dem schönen Freitagabend sei dem Angeklagten ungelegen gekommen, weil er lieber Feierabend gemacht habe.

Die Flüchtlinge habe der Grenzwächter deshalb einfach nach Italien weitergereicht, obwohl jedem mit gesundem Menschenverstand klar sein, dass eine Schwangere in diesem Zustand ins Spital gehöre. Die Anklage forderte, je nach Anklagevariante, eine Freiheitsstrafe von bis zu sieben Jahren wegen Tötung.

Verteidigung wollte Freispruch

Die Verteidigung wies alle Vorwürfe umgehend zurück. Der Angeklagte habe erst bemerkt, dass es der Frau schlecht ging, als diese von Angehörigen zum Zug getragen werden musste.

Der Einsatzleiter des Grenzwachtteams habe sich dann rasch entscheiden müssen, ob er die Flüchtlingsgruppe mit dem Zug in den keine halbe Stunde entfernten italienischen Grenzort Domodossola schicke und bei den italienischen Behörden medizinische Hilfe anfordere oder ob er von Visp her einen Krankenwagen bestelle.

Dessen Anfahrt hätte ebenfalls geraume Zeit gedauert. Die Schwangere habe also mit der kurzen Fahrt nach Domodossola kaum länger auf Hilfe warten müssen. Die Verteidigung hatte einen Freispruch verlangt.

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