Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat berät am Mittwoch das Beschaffungsgesetz. Bis heute gilt: Was der Bund anschafft, das ist öffentlich.
- Der Bundesrat möchte das ändern. Die Öffentlichkeit hätte nach seinem Vorschlag keinen Einblick mehr in Dokumente, welche die Beschaffung betreffen.
- Der Eidgenössische Datenschützer warnt eindringlich vor diesem Schritt.
An den Eidgenössischen Datenschützer und Öffentlichkeitsbeauftragten Adrian Lobsiger kann man sich wenden, wenn die Verwaltung den Einblick in Dokumente verweigert. Dass der Bundesrat die Transparenz im Beschaffungswesen per Gesetz nun komplett einschränken will, dafür hat er gar kein Verständnis.
Wenn uns gegenüber nicht mehr dokumentiert wird, wie Steuergelder verwendet werden, finde ich das höchst problematisch.
Seit über zehn Jahren gilt in der Verwaltung das Öffentlichkeitsprinzip. Alles ist öffentlich, was nicht ausdrücklich davon ausgenommen wird. Auch die Beschaffungsdokumente, in denen steht, wofür der Bund jährlich rund 5,6 Milliarden Franken ausgibt.
Mit solchen Dokumenten hätten schon Skandale aufgedeckt werden können, sagt Lobsiger: «Im Staatssekretariat für Wirtschaft ist ein Beschaffungsdelikt um Umfang von 35 Millionen Franken dank diesem Zugangsrecht der Öffentlichkeit aufgedeckt worden.»
Im Staatssekretariat für Wirtschaft ist ein Beschaffungsdelikt um Umfang von 35 Millionen Franken dank diesem Zugangsrecht der Öffentlichkeit aufgedeckt worden.
Lobsiger kämpft für das Öffentlichkeitsprinzip. Schon Anfang 2017 warnte er davor, dass im neuen Beschaffungsgesetz die Transparenz eingeschränkt werde. Jetzt appelliert er erneut an den Nationalrat, die Ausnahme vom Öffentlichkeitsprinzip ersatzlos aus dem Beschaffungsgesetz zu streichen. Dies beantragt auch die zuständige Nationalratskommission.