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Trotz Kritik am Bundesanwalt Kommission kann nicht anders, als Laubers Wiederwahl zu empfehlen

Der Bundesanwalt ist wegen der Fifa-Verfahren in der Kritik. Doch die Empfehlung für seine Wiederwahl scheint sicher.

Ende Jahr läuft die Amtszeit von Bundesanwalt Michael Lauber aus. Am 28. August entscheidet die Gerichtskommission, ob sie den wegen der Fifa-Verfahren massiv unter Beschuss Geratenen zur Wiederwahl empfiehlt.

«Es müsste juristisch etwas auf dem Tisch liegen»

Spielraum hat die Kommission dabei praktisch keinen. Denn Handlungsgrundsätze, die sich die Gerichtskommission im März 2011 selber gegeben hat, würden die Hürden für einen Antrag auf Nichtwiederwahl enorm hoch ansetzen, sagt Kommissionsmitglied Matthias Aebischer, SP-Nationalrat und zuständig für das Wahlgeschäft.

«Es müsste juristisch etwas auf dem Tisch liegen, das beweist, dass Herr Lauber die Amtspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig schwer verletzt hat. Und das hat er meines Wissens bis jetzt nicht, oder zumindest gibt es keine Anhaltspunkte», so Aebischer.

Kampagne gegen Lauber?

Die Gerichtskommission hat bisher keine Anhaltspunkte gegen Lauber. Gibt es eine Kampagne gegen den Bundesanwalt? Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass Michael Lauber in der Vergangenheit ein paar Leuten auf die Füsse getreten ist, die jetzt ganz gerne gegen ihn agieren.

Andererseits hat der Bundesanwalt in letzter Zeit auch Dinge getan, die selbst seine Unterstützer irritiert haben. Die Aufsichtsbehörde an einer Medienkonferenz öffentlich frontal angegriffen. Oder sich im Kampf gegen diese Behörde ausgerechnet den Anwalt genommen, der auch den ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter vertritt.

Mann in Anzug von nahe.
Legende: Zwischen Michael Lauber und Fifa-Chef Gianni Infantino gab es mehrere Treffen. Keystone

Wenn es also beim heutigen Wissensstand bleibe, könne die Gerichtskommission gar nicht anders, als Lauber zur Wiederwahl zu empfehlen: «Wenn jetzt nicht noch etwas Neues auf den Tisch kommt, dann wird die Gerichtskommission wahrscheinlich – ich möchte nicht vorgreifen – Herrn Lauber am 28. August zur Wiederwahl empfehlen.»

Erhöht also die Aussage von Aebischer die Chancen für Bundesanwalt Lauber? Nicht zwingend. Wenn sich das Parlament in der Herbstsession im September mit der Wiederwahl von Michael Lauber befasst, wird die Empfehlung der Gerichtskommission nur ein Element sein. Vor allem die Frage, was der jetzt schon seit Monaten geführte Kleinkrieg zwischen dem Bundesanwalt und seiner Aufsichtsbehörde für die Institutionen bedeutet.

Der Kleinkrieg könnte das Parlament zum Schluss kommen lassen, dass es einen Befreiungsschlag und einen neuen Kopf an der Spitze der Bundesanwaltschaft braucht, um aus dieser unhaltbaren Situation herauszukommen.

«Das Schöne an der Schweizer Politik»

Gebunden an diese Empfehlung sei das Parlament aber nicht, wenn es in der Herbstsession um die Wiederwahl von Michael Lauber gehe, betont Aebischer: «Das ist das Schöne in der Schweizer Politik. Da wir in einem demokratischen Land sind, kann man immer einen Antrag machen, über den dann abgestimmt wird. Und wenn wir sagen, wir empfehlen den Bundesanwalt zur Wiederwahl, dann kann das Parlament damit machen was es will.»

Die Aufsichtsbehörde wird das Disziplinarverfahren mit sehr wenig Personal selbst durchführen. Es hat zur Konsequenz, dass das Parlament in der Herbstsession nicht wissen wird, was an den Vorwürfen gegen Lauber tatsächlich dran ist.

Das Parlament wird sich also die Frage stellen: Wollen wir einen Bundesanwalt wiederwählen, bei dem das Risiko besteht, dass ein paar Monate später doch noch etwas Gravierendes zum Vorschein kommt? Eines steht fest: Das Parlament steht vor einer schwierigen Entscheidung.

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