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Übersetzer in Spitälern Krankenkassen sollen Dolmetscher bezahlen

Wenn Arzt und Patient nicht die gleiche Sprache sprechen, ist ein Dolmetscher gefragt. Doch wer soll die Übersetzungsdienste im Spital bezahlen? Die Krankenkassen, findet das Bundesamt für Gesundheit.

In der Schweiz leben schätzungsweise 200'000 Personen, die sich nicht in einer Landessprache verständigen können. Im Spital sind sie auf professionelle Dolmetscher angewiesen. Aktuell können die Dolmetscherleistungen jedoch nicht der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden. Die Spitäler gehen unterschiedlich mit den Kosten um; meist tragen sie diese selbst, teilweise beteiligen sich die Kantone.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt nun eine einheitliche Handhabe. Es ist der Ansicht, dass professionelles Dolmetschen als Teil der medizinischen Leistung betrachtet werden kann, wenn die Übersetzung für eine medizinische Untersuchung sowie den therapeutischen Erfolg unabdingbar ist. In diesem Fall könne die Leistung über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgerechnet werden.

Im stationären Bereich der Spitäler sollen die Übersetzungsdienste also in die Berechnung der Fallpauschalen einfliessen. Das Amt hat ein entsprechendes Informationsblatt veröffentlicht.

Ein Mann in einem Spitalbett
Legende: Übersetzungsdienste im Spital sind häufig gefragt. Keystone

Entlastung für Spitäler und Kantone

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) fordert schon lange eine einheitliche Regelung via Krankenkasse. «Es ist für die Betroffenen und für die Spitäler unbefriedigend, wenn sie nicht wissen, ob sie die Kosten beim Kanton oder bei der Krankenkasse einfordern müssen – oder ob sie sie selbst tragen müssen, weil niemand dazu bereit ist, die Leistung zu übernehmen», so Michael Jordi von der GDK. Die Empfehlung des BAG bringe Klarheit und verbessere die Behandlungsmöglichkeiten.

Es ist für die Betroffenen und für die Spitäler unbefriedigend.
Autor: Michael Jordi Gesundheitsdirektorenkonferenz

Dass Dolmetscherdienste im Einzelfall sinnvoll sind, finden auch die Krankenkassen. Aber Santésuisse-Sprecher Matthias Müller ist nicht einverstanden damit, dass die Übersetzungsdienstleitungen als Teil der medizinischen Leistung angesehen werden: «Da müssen wir die Prämienzahler schützen und darauf achten, dass der Leistungskatalog nicht beliebig um nicht-medizinische Leistungen erweitert wird.»

Wie geht es weiter?

Das Bundesamt für Gesundheit schreibt, dass es an den Tarifpartnern sei, diese Empfehlung umzusetzen. Doch Müller kritisiert, dass es eine gesetzliche Grundlage oder eine Verordnung brauche, «damit es sich um einen bewussten Entscheid handelt und nicht um eine reine Empfehlung.»

Die Empfehlung bezieht sich lediglich auf Dolmetscherdienstleistungen im stationären Spitalbereich. Wenn Patienten nicht im Spital übernachten, sondern sich ambulant behandeln lassen, gelten andere Bestimmungen. Dort bleibe «die Finanzierung des Dolmetschens weiterhin ein Problem, da die geltende Tarifstruktur keine entsprechende Tarifposition vorsieht», so das BAG.

«Peanuts» im Spitalbudget

Wie hoch die Kosten für die Dolmetscherdienstleistungen sind, variiert je nach Spital. Das Universitätsspital Zürich gibt für die Dolmetscherdienstleistungen im stationären Bereich jedes Jahr circa 100'000 Franken aus.

Das ist ein marginaler Teil der gesamten Behandlungskosten. Allerdings geht es auch um die Grundsatzfrage, welche nicht-medizinischen Leistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgerechnet werden sollen und welche nicht.

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