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Umstrittene Ausschaffungshaft Ohne Verbrechen im Gefängnis

Ein afghanischer Asylbewerber kommt in Ausschaffungshaft. Wegen seines Gesundheitszustandes scheint die Anordnung aber fraglich.

Januar 2019: Seit zwei Monaten sitzt Jonas in der Schweiz im Gefängnis. Obwohl er kein Verbrechen begangen hat. Jonas sitzt in Administrativhaft. Vor allem die Untätigkeit und Langeweile setzen ihm zu. «Wir haben einfach nichts zu tun», klagt er, «wir können nur in den Zellen auf und ab gehen, miteinander sprechen oder Karten spielen». Jonas freut sich jedes Mal, wenn er arbeiten kann. Das bringt ein wenig Abwechslung in den eintönigen Alltag.

Jonas' Odyssee beginnt in Schweden

Jonas ist ein Asylsuchender aus Afghanistan. Nachdem er sich in mehreren Ländern durchgeschlagen hat, stellte er schliesslich in Schweden einen Asylantrag.

Beim zweiten Mal mehr Glück

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Mittlerweile ist Jonas nach Schweden ausgeschafft worden. Es gehe ihm gut dort: «Ich wohne in einem Haus mit fünf anderen Asylbewerbern. Es ist also besser als im Gefängnis». Er lernt Schwedisch und wartet auf seinen Asylentscheid.

In Schweden sei er in ein Aufnahmezentrum mit chaotischen Zuständen gekommen. Schlägereien lagen an der Tagesordnung und immer wieder sei der Feueralarm losgegangen. «Ein verrücktes Haus», so Jonas. Das habe alte Traumata heraufbeschworen, darum sei er weitergezogen und wollte in der Schweiz ein Asylgesuch stellen.

Jonas wird am 1. November im Gefängnis Bässlergut in Basel interniert und wartet dort auf seine Ausschaffung nach Schweden. Wegen seines Asylantrags muss er gemäss Schengen/Dublin nach Schweden zurück.

Sechs Tage alleine in der Schutzzelle

Jonas hat die ersten Tage im Bässlergut nicht in normaler Haft verbracht. Er sass wegen seines Gesundheitszustandes in einer Einzelzelle. Jonas leidet seit seiner Flucht aus Afghanistan an Depressionen. Als Folge einer Kopfverletzung hat er zudem immer wieder starke Schmerzen. Er ist täglich auf starke Medikamente angewiesen. Auf seinem Weg von Schweden in die Schweiz hat er in Deutschland versucht, sich das Leben zu nehmen.

Das Gefängnis Bässlergut

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Das Gefängnis liegt am Stadtrand von Basel. Es hat Platz für 72 Häftlinge, 30 Plätze sind für die Administrativhaft reserviert. Diese Mischform von Straf- und Administrativhaft wird kritisiert. Gemäss internationaler Bestimmungen – wie der EMRK oder der Dublinverordnung III – dürfen Administrativhäftlinge nur räumlich getrennt von Straftätern untergebracht werden.

Seit 2011 gibt es diese Mischnutzung als Provisorium, bis der Erweiterungsbau Ende 2019 beendet sein wird. Dann sollen die Haftbedingungen im Bässlergut verbessert werden. Durch den neu entstandenen Platz können neue Gemeinschafts- und Sporträume eingerichtet werden.

Man fragte ihn bei der Einweisung ins Bässlergut, ob er Selbstmordabsichten habe. Er habe mit «Ich weiss nicht» geantwortet. «Für diese Aussage steckten sie mich in die Isolationszelle», erzählt Jonas.

Insgesamt harrt Jonas sechs Tage in einer Schutzzelle aus. Er ist Tag und Nacht allein in einem kleinen, kahlen Raum eingesperrt. Ein Bett, ein Fernseher und eine Nasszelle, das ist alles. Das Geschehen wird rund um die Uhr mit drei Kameras überwacht.

Er habe nicht gewusst, weshalb er sich in dieser Zelle befindet. «Ich habe gedacht, das sind die normalen Zellen für alle hier». Das habe ihn zusätzlich belastet.

«Das sollte nicht passieren»

«Ich kann mich zu diesem Einzelfall nicht äussern», sagt Lukas Huber. Er ist Leiter «Bevölkerungsdienste und Migration» des Kantons Basel-Stadt. Allerdings würden die Betroffenen aufgeklärt und es sollte deshalb nicht passieren, dass sich jemand tagelang in einer Schutzzelle befindet, ohne zu verstehen weshalb.

Ausländerrechtliche Administrativhaft

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Die Administrativhaft ist keine Bestrafung für eine strafbare Handlung. Die Behörden wollen mit der Administrativhaft die Ausweisung von Personen ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz sicherstellen.

Bis zu 18 Monate dürfen die Behörden diese Menschen inhaftieren. Wenn die Ausschaffung in dieser Zeit nicht zustande kommt, muss die betroffene Person wieder auf freien Fuss gesetzt werden. Ist eine Wegweisung schon früher nicht möglich, ist der Zweck der Administrativhaft nicht mehr gegeben und die Person muss freigelassen werden.

Weil Menschen in Administrativhaft nicht für ein Verbrechen bestraft werden, stehen ihnen mehr Rechte zu als im Strafvollzug. Das heisst ein möglichst liberales Regime mit hoher Bewegungsfreiheit.

Die Administrativhaft ist Sache der Kantone, eine schweizweite Statistik fehlt deshalb. Ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates geht aber 2011-2017 von rund 6000 jährlich Betroffenen aus.

Aber eigentlich hätte Jonas zur Behandlung wohl in eine psychiatrische Klinik überstellt werden sollen. Nur dafür fehlt in Basel derzeit oft der Platz. «Wir stellen fest – und das betrifft jetzt nicht nur die Administrativhaft – dass wir zunehmend Personen mit psychischen Problemen haben. Insgesamt ist die Gefängnismedizin aber nicht dafür ausgerichtet, intensivere Behandlungen an psychisch kranken Personen vorzunehmen», so Huber.

Zumindest im Bässlergut soll sich das bald ändern.

Es sei deshalb geplant, die Betreuung zu verbessern. Durch mehr Personal und verstärkte Visiten sollen Akutfälle an Kliniken überwiesen werden können.

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