- Seit Jahren herrscht in der Schweiz ein Streit um die Gebirgslandeplätze.
- Viele Berggemeinden profitieren davon, etwa im Tourismus für Heliskiing zum Beispiel. Umweltschützer sind für Einschränkungen.
- 2014 fand dieser Streit ein vorläufiges Ende, als der Bundesrat die Zahl der Heli-Plätze auf insgesamt 40 beschränkte.
- Doch nun muss er wegen eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts erneut über die Bücher.
Die Richter in St. Gallen stützen mit ihrem Urteil die Berner Oberländer Gemeinden Grindelwald, Innertkirchen und Saanen. Diese hatten sich gegen den Entscheid des Bundesrats von 2014 gewehrt, zwei solche Heli-Landeplätze aufzuheben. Sie seien weiterhin wichtig für Rettung und Schulung und sie hätten touristische Bedeutung, klagten die Gemeinden.
Gericht als Anwalt des Umweltschutzes
Allerdings sieht sich das Bundesverwaltungsgericht in diesem Fall nicht als Anwalt dieser Gemeinden, sondern des Umweltschutzes. Denn der Bundesrat hatte die beiden Landeplätze kurzerhand gestrichen, ohne zuerst ein Gutachten bei der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission einzuholen.
Das habe nämlich zur Folge, dass die übrigen 40 Landeplätze einfach bestehen blieben – ohne vertiefte Analyse. Eine solche sei aber nötig, weil die Hälfte der Gebirgslandeplätze in Schutzgebieten liege. Nun muss der Bundesrat alle 40 Landeplätze nochmals prüfen. Der Streit dürfte also weitergehen.