Das «Helvetische Münzkontor» steht immer wieder in der Kritik. Unter diesem Namen vertreibt die HMK V AG aus Kreuzlingen Münzen und Medaillen von zweifelhaftem Wert und mit ebensolchen Methoden. Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco hat deshalb Strafantrag gestellt. Die Staatsanwaltschaft Thurgau hat ermittelt. Dabei kam es 2018 bei der HMK V AG auch zu einer Hausdurchsuchung.
Mehrfacher unlauterer Wettbewerb
Bei der Strafuntersuchung ging es um den Verdacht des mehrfachen unlauteren Wettbewerbs, schreibt die Staatsanwaltschaft auf Anfrage des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso»: «Es ging einerseits um irreführende Bestellformulare. Der Kunde bestellte eine Goldmünze, willigte aber im ‹Kleingedruckten› in eine Bestellung einer ganzen Münzreihe ein. Zudem hatte die Strafuntersuchung aggressive Verkaufsmethoden zum Inhalt.»
Das Seco sagt dazu: «Die Bestellcoupons sind Formulare, die so ausgestaltet sind, dass nach Auffassung des Seco ein Durchschnittsleser über den Umfang der Münzen-Bestellung getäuscht wird.»
Die Staatsanwaltschaft Thurgau sprach gegen die HMK V AG eine bedingte Geldstrafe aus. Die Firma erhob gegen diesen Strafbefehl Einspruch, weshalb der Fall nun vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen verhandelt wird. Es gilt deshalb die Unschuldsvermutung.
Keine Hinweise auf «veredelte» Goldmünzen
Dem offiziell klingenden «Helvetischen Münzkontor» wurde in den SRF-Sendungen «Espresso» und «Kassensturz» auch vorgeworfen, eigentlich wertlose Münzen als Wertanlage zu verkaufen, sowie Goldmünzen überteuert anzubieten. Dazu schreibt die Staatsanwaltschaft Thurgau: «Die Strafuntersuchung erbrachte dahingehend keine Erkenntnisse, welche eine Anklage gerechtfertigt hätten.»
Zwar habe zwischenzeitlich der Tatverdacht der Täuschung durch angeblich veredelte Goldmünzen bestanden. Das bestätigte sich aufgrund der beschlagnahmten Münzen jedoch nicht.
Auch sei die Geschäftstätigkeit der Firma an sich nicht illegal.
Strafverfahren auch in Österreich
Auch in Österreich stand die HMK V AG vor Gericht. Der Verein für Konsumenteninformation VKI klagte dort im Auftrag des Sozialministeriums. In dem Verfahren stufte der Oberste Gerichtshof (OGH) den sogenannten «Sammler-Service» des Unternehmens als «aggressiv» und «unlauter» ein. Daneben wurde die Bewerbung der Münzen und Medaillen zum Anlagezweck als «irreführend» eingestuft.
In einzelnen Punkten gab das Gericht aber auch dem «Münzkontor» recht. Deshalb einigten sich der VKI und die HMK V AG aussergerichtlich . Österreichische Konsumentinnen und Konsumenten, welche sich beim VKI über das «Österreichische Münzkontor» beschwert haben, erhalten eine Entschädigung.
Für die Gerichtsverhandlung zum «Helvetischen Münzkontor» im Thurgau steht noch kein Termin fest. Gemäss der Staatsanwaltschaft werden auf Antrag des Seco noch einige Sachverhalte nachgeschoben. Dann wird das Gericht die Anklage prüfen.