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Pilotprojekt für minderjährige Asylsuchende
Aus HeuteMorgen vom 26.04.2017.
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Pilotprojekt des Bundes Unterkünfte für jugendliche Asylsuchende

Kinder und Jugendliche, die unbegleitet in die Schweiz kommen, sollen speziell betreut werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kinder und Jugendliche, die ohne ihre Familien in der Schweiz Asyl suchen, brauchen eine spezielle Betreuung.
  • Um diese sicherzustellen, startet das Staatssekretariat für Migration im Juli ein Pilotprojekt in drei Bundeszentren.
  • Kritiker begrüssen diesen Schritt. Sie geben allerdings zu bedenken: Unbegleitete Kinder und Jugendliche in Bundeszentrum unterzubringen, sei ganz generell problematisch.
Legende:
Asylgesuche von unbegleiteten Minderjährigen seit 2004 Quelle: Zentrales Migrationsinformationssystem des Bundes (ZEMIS)

Die Zahl von Kindern und Jugendlichen, die ohne Familie in der Schweiz ein Asylgesuch stellen, ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen. Um den speziellen Bedürfnissen dieser Asylsuchenden gerecht zu werden, startet das Staatssekretariat für Migration SEM nun ein Pilotprojekt, wie Lukas Rieder, Sprecher des SEM auf Anfrage bestätigt.

Die drei ausgewählten Standorte für das Pilotprojekt sind Basel, Losone im Tessin und der Testbetrieb in der Stadt Zürich.
Autor: Lukas RiederSEM-Sprecher

«Das Pilotprojekt startet am 11. Juli dieses Jahres. Die drei ausgewählten Standorte für das Pilotprojekt sind Basel, Losone im Tessin und der Testbetrieb in der Stadt Zürich.»

Kinder werden eng betreut

Mit dem Pilotprojekt will der Bund sicherstellen, dass die jungen Asylsuchenden altersgerecht betreut und untergebracht werden.

Zur Betreuung seien für die Kinder und Jugendlichen Sozialpädagogen oder Betreuerinnen vor Ort, die ihnen während acht Stunden pro Tag ein Programm anböten. Dabei kommt eine Betreuungsperson auf 15 Kinder und Jugendliche. Wohnen sollen sie – wenn immer möglich – getrennt von den Erwachsenen, allenfalls in Wohngruppen.

Asylzentren kein Ort für Kinder

Die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht begrüsst das Pilotprojekt grundsätzlich. Geschäftsführerin Eleonora Heim gibt jedoch zu bedenken, dass Kinder und Jugendliche besser nicht in Asylzentren untergebracht werden sollten.

In kleineren Wohngruppen oder Pflegefamilien könnten Kinder und Jugendliche besser betreut werden.
Autor: Eleonora HeimSchweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht

«In kleineren Wohngruppen oder Pflegefamilien könnten Kinder und Jugendliche besser betreut werden. Insbesondere wegen ihrer Einsamkeit, einer allfälligen Traumatisierung, Sehnsucht nach den Eltern, etc. Es braucht eine Betreuung, die herzlich ist und die Ängste und Nöte der Kinder und Jugendlichen müssen ernst genommen werden.» Denn die Gefahr, dass die Kinder und Jugendlichen ausgebeutet würden, werde tendenziell unterschätzt.

Legende:
Asylgesuche von unbegleiteten Minderjährigen nach Alter im Jahr 2016 Quelle: Zentrales Migrationsinformationssystem des Bundes (ZEMIS)

Pflegefamilien für unbegleitete minderjährige UMA

Die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden in Pflegefamilien ist in der Schweiz kantonal unterschiedlich geregelt. In den meisten Kantonen wird die Möglichkeit jedoch angeboten. Entweder werden die Platzierungen über das zuständige kantonale Amt koordiniert oder über Organisationen wie Caritas und familia. Im Kanton Aargau sollen die
Platzierungen jedoch wieder gestoppt werden, da sie zu teuer seien. Eine Familie, die sich für die Aufnahme von UMA interessiert, kann sich bewerben. Es folgen mehrere Gespräche, in welchen geprüft wird, ob die Familiensituation stabil und die Wohnverhältnisse geeignet sind. Geklärt wird auch, ob die Bereitschaft besteht, einen männlichen Jugendlichen aufzunehmen. Plätze für Mädchen werden weniger häufig gesucht. Zudem erfolgt die Überprüfung von Strafregister- und Betreibungsauszug. In einigen Kantonen wird auch ein ärztliches Attest verlangt. Erfolgt die Platzierung nicht direkt über den Kanton, sondern über eine Organisation, so braucht es die Bewilligung der zuständigen Behörden im Wohnkanton der Familie.
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