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Urteil des Bundesgerichts Gelder von Janukowitsch-Vertrautem bleiben gesperrt

  • Die Vermögenswerte des ehemaligen ukrainischen Parlamentsmitglieds Juri Iwanjuschtschenko bleiben gesperrt. Das hat das Bundesgericht in Lausanne entschieden.
  • Die Lausanner Richter bestätigen damit einen früheren Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts.
  • Für die Sperrung reiche die Wahrscheinlichkeit einer rechtswidrigen Herkunft des Geldes. Eine Schuld müsse dem Betroffenen nicht nachgewiesen werden.Schweizer Recht ist massgebend

Die Gelder auf Schweizer Konten wurden nach dem Sturz des ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch im Februar 2014 eingefroren.

Basis für die Blockierung bildet heute das Bundesgesetz über die Sperrung und Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen, das im Jahr 2016 in Kraft trat. Die Vermögenswerte sind jedoch auch wegen in der Schweiz und in der Ukraine hängigen Strafverfahren gegen Iwanjuschtschenko blockiert.

Janukowitsch am Rednerpult.
Legende: Viktor Janukowitsch wurde im Februar 2014 seines Amtes enthoben. Archivbild Keystone

Das Bundesgericht hält fest, dass die Bedingungen für die Sperrung und die Nennung von Iwanjuschtschenkos Namen in der entsprechenden Verfügung weiterhin erfüllt seien. So trat im Herkunftsland ein Machtverlust der Regierung ein, der Korruptionsgrad in der Ukraine ist hoch und die Vermögenswerte wurden wahrscheinlich nicht legal erlangt.

Schweizer Recht ist massgebend

Keine Rolle für die Schweiz spielt zudem, dass die Europäische Union und Kanada die Gelder Iwanjuschtschenkos freigegeben haben. Laut Bundesgericht war sich der Gesetzgeber beim Erlass der entsprechenden Bestimmungen bewusst, dass das Schweizer Recht in weiterem Umfang auf die Sperrung von Vermögenswerten abzielt, als dies in anderen Staaten der Fall ist.

Auch die Rüge, dass die Dauer der Nennung seines Namens unverhältnismässig sei, hat das Bundesgericht abgewiesen. Die maximale Dauer beträgt nach Schweizer Recht zehn Jahre.

Für das Verfahren vor Bundesgericht muss Iwanjuschtschenko 100'000 Franken bezahlen. Auch die Kosten von 50'000 Franken für die Behandlung des Falls durch das Bundesverwaltungsgericht werden trotz Kritik des Beschwerdeführers nicht gesenkt.

Rendez-vous, 8.4.2020, 12.30 Uhr ; 

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