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Bundesgericht heisst Beschwerden gegen Burkaverbot gut
Aus Heute um Vier vom 12.10.2018. Bild: Keystone
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Urteil des Bundesgerichts Tessiner Burkaverbot muss teilweise angepasst werden

  • Das Bundesgericht weist das Tessiner Kantonsparlament in die Schranken.
  • Die Richter in Lausanne haben zwei Beschwerden gegen das Verhüllungsverbot teilweise gutgeheissen.
  • Der Kern des Verbots – das Tragen von Burka oder Nikab – ist allerdings nicht umstritten.
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Legende: Seit mehr als zwei Jahren gilt im Kanton Tessin das Burkaverobt. Keystone / Symbolbild

Die Tessiner Stimmbevölkerung hatte 2013 die kantonale Initiative für ein Burkaverbot angenommen. Zur Umsetzung erliess der Grosse Rat das «Gesetz über die Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum». Ausserdem ergänzte er das «Gesetz über die öffentliche Ordnung» entsprechend. Zwei Personen legten dagegen Beschwerden beim Bundesgericht ein.

Verhüllungsverbot aus religiösen Gründen bleibt

Dieses heisst die Beschwerden nun teilweise gut. Der Grosse Rat muss deshalb nochmals über die Bücher und die beiden Gesetze ergänzen. Dabei geht es um zusätzliche Ausnahmefälle. Vom Verbot ausgenommen werden sollen einerseits Teilnehmende von politischen Kundgebungen, die sich maskieren. In dieser Hinsicht verletze das Verbot die Versammlungs- und Meinungsfreiheit, erklären die Lausanner Richter.

Andererseits müsse es auch eine Ausnahme bei gewerblichen oder werbenden Veranstaltungen geben. In diesem Bereich werde die Wirtschaftsfreiheit unverhältnismässig eingeschränkt. Nicht geprüft hat das Gericht die Frage der Religionsfreiheit. Der Kernpunkt des Tessiner Burkaverbots, nämlich das Tragen von Burka oder Nikab zu verbieten, ist durch das aktuelle Urteil also nicht umstritten.

Das Verhüllungsverbot im Kanton Tessin, das seit zwei Jahren in Kraft ist, trifft vor allem vermummte Fussballfans. Burka-Trägerinnen wurden bisher kaum gebüsst. Seit Juli 2016 gab es 37 Verfahren sowie einige Verwarnungen ohne Polizeibericht. Im ersten Halbjahr 2018 wurden etwa 10 verhüllte Gesichter registriert. Fälle von verschleierten Frauen sind an einer Hand abzuzählen.

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