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Vakanter Bundesanwaltsposten Zurück auf Feld eins bei Laubers Nachfolge

Die Schweiz sucht weiter: Eine Chefin oder ein Chef für die Bundesanwaltschaft ist immer noch nicht in Sicht. Auch die drei besten Kandidaturen aus der zweiten Bewerbungsrunde genügen den Anforderungen der Gerichtskommission nicht. Die Suche nach einem Nachfolger oder einer Nachfolgerin für den zurückgetretenen Bundesanwalt Michael Lauber geht darum erneut los, zum dritten Mal.

Fragezeichen bei «persönlichen Kriterien»

An den juristischen Kompetenzen mangle es den zwei Kandidatinnen und dem Kandidaten nicht, sagte Ständerat Andrea Caroni vor den Medien. Er präsidiert die Gerichtskommission von National- und Ständerat, die für die Vorauswahl des neuen Bundesanwalts zuständig ist. Wählen muss schliesslich das Parlament.

Fragezeichen gibt es laut Caroni aber bei persönlichen Kriterien und bei Führungsfragen. Die Gerichtskommission konnte sich im Klartext also nicht vorstellen, dass eine der drei Personen eine gute Chefin oder ein guter Chef wäre.

Die Kandidatenauswahl, die der Kommission vorlag, war tatsächlich etwas speziell. Alle drei haben eine Vorgeschichte mit der Bundesanwaltschaft, alle drei haben schon dort gearbeitet. Eine Kandidatin hat in den Bankensektor gewechselt, der Kandidat ist von der Bundesanwaltschaft zu Unrecht entlassen worden, und die dritte Kandidatin arbeitet immer noch bei der Behörde, ist intern aber nicht ganz freiwillig versetzt worden.

Für alle drei wäre es unter diesen Voraussetzungen wohl schwierig geworden, Ruhe in die Bundesanwaltschaft zu bringen. Genau dies ist nach dem lärmigen Abgang Laubers aber eine der zentralen Aufgaben der neuen Chefin oder des neuen Chefs.

Ein Job mit Schleudersitz-Qualität

Der Job des Bundesanwalts ist eine Aufgabe, an der sich in den letzten Jahrzehnten viele Personen die Finger verbrannt haben. Sechs der letzten zehn Bundesanwälte mussten unfreiwillig gehen. Das kann nicht nur an den einzelnen Personen gelegen haben, da steckt auch ein Problem im System.

Die Bundesanwaltschaft wurde in den letzten Jahrzehnten mehrfach neu organisiert, die Aufsicht über die Behörde und die Wahl ihres Chefs wurde an neue Gremien vergeben. Aber auch die Aufgaben der Bundesanwaltschaft wurden stark ausgebaut.

In diesem Umfeld alle Ansprüche zu erfüllen, ist eine beinahe unmögliche Aufgabe. Bloss den Chefposten neu auszuschreiben, bringt hier keine Abhilfe. Vielmehr läge es an der Politik, Schwerpunkte zu setzen und die Aufgaben der Bundesanwaltschaft einzugrenzen. Sonst wird die Kritik nicht verhallen und der Job des Bundesanwalts ein Schleudersitz bleiben.

Nicole Marti

Bundesgerichtskorrespondentin

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Nicole Marti ist Bundesgerichtskorrespondentin von Radio SRF, zuvor war sie Produzentin und Moderatorin beim Regionaljournal Zürich Schaffhausen. Sie hat an der Universität Zürich Geschichte und Spanisch studiert.

Echo der Zeit, 24.02.2021, 18:00 Uhr

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