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Verband fordert Leitplanken Ausserordentliche Lage – auch fürs Pflegepersonal

Für Pflegekräfte gelten die normalen Arbeits- und Ruhezeiten zurzeit nicht. Aber was gilt dann?

Wenn die Krankheitswelle komme, liege das Hauptrisiko beim Personalbestand, sagte Daniel Walch in einem Interview mit dem Westschweizer Radio RSR. Er ist Direktor des Spitals Nyon. «Für mich als Spitaldirektor besteht das Hauptrisiko darin, dass 15 bis 20 Prozent der Mitarbeitenden in Quarantäne müssten.»

Dem wollen Fachleute vorbeugen. So hat Swissnoso, die Vereinigung der Leiter der Abteilungen für Spitalhygiene, ihre Empfehlungen angepasst. Neu sollen Mitarbeitende im Gesundheitswesen auch bei einer allfälligen Corona-Infektion weiterarbeiten. Swissnoso-Präsident Andreas Widmer sagt: «Wenn es eng wird, dann würden die Mitarbeiter, die sich noch gesund fühlen und unter 40 Jahren alt sind, weiterarbeiten, bis das Testresultat vorliegt.»

Kürzere Quarantäne

Und diejenigen, welche positiv sind, sollen ebenfalls weiterarbeiten, wenn sie keine Symptome verspüren. Sollten sie Symptome wie Husten oder Fieber haben, müssten sie nur fünf Tage in die Quarantäne, nicht zehn, wie andere Bürgerinnen und Bürger.

Das Risiko für Patientinnen und Patienten sei vertretbar, sagt Widmer. «Man muss abwägen, was schlimmer ist. Ist es besser, gar keine Betreuung und Therapie zu haben oder Betreuung, aber mit einer Maske?» Swissnoso gehe davon aus, dass dies für die Patienten zumutbar sei.

Auf Zwangsverpflichtungen setzen einige Kantone. So haben die Kantonsregierungen von Zürich und Graubünden beschlossen, im Notfall ehemaliges Gesundheitspersonal zu verpflichten. Das sei rechtens, sagt Yvonne Ribi, Geschäftsführerin des Schweizerischen Verbands der Pflegefachleute.

Auch Heime brauchen Unterstützung

Sicher aber könne man nicht alle überall einsetzen. So sei es kaum wahrscheinlich, dass eine ehemalige Intensiv-Pflegerin, die länger nicht mehr im Beruf war, wieder auf der Intensivpflege arbeitet. «Ich bin davon überzeugt, dass auch in Pflegeheimen oder Spitexorganisationen zusätzliches Pflegepersonal gebraucht wird. Allenfalls ergibt es Sinn, dieses Personal dort einzusetzen.»

Zu guter Letzt hat der Bundesrat die Arbeitszeiten fürs Gesundheitspersonal gelockert. Für sechs Monate sollen die Arbeits- und Ruhezeiten nicht mehr gelten. Boris Zürcher vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) erklärt: «Es geht darum, dass die Spitäler und die Kantone mehr Flexibilität haben und das Arbeitsrecht nicht missachten müssen.»

Schutz für das Personal

Das heisst, das Personal könnte massiv mehr arbeiten. Ribi, die Vertreterin der Pflegenden, hat dennoch Verständnis. Das Pflegepersonal sei bereit, alles zu geben, um die Situation zu meistern. Trotzdem müssten die Spitäler ihre Mitarbeitenden schützen. Fehle krankes Personal, litten die Patienten.

Daher sucht der Verband nun das Gespräch mit dem Bundesrat. «Wir möchten Leitplanken des Bundesrats, die sicherstellen, dass die Ruhezeiten so eingehalten werden, dass das Personal gesund bleibt.»

Quellen: BAG, BFS, Obsan, BMC Cancer (z.T. Schätzungen) Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen: Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen** Diabetiker:(Davon 90% Typ 2) Menschen über 65 Jahre Krebskranke:(Schätzung 2020) 400’000 372‘000 1‘600’000 Menschen mit Immunschwäche *Eine Person kann gleichzeitig zu mehreren Risikogruppen gehören. **Für viele dieser Krankheiten gibt es keine offiziellen Zahlen. z.B.- Bluthochdruck: - Herzinsuffizienz: - Vorhofflimmern: z.B. - COPD:- Asthma, Tuberkolose, Cystische Fibrose ** 200‘000100‘000 400‘000 Weitere Infos zur Grafik finden Sie hier z.B. - HIV: 16‘600 CORONAVIRUS-RISIKOGRUPPEN* Die Angaben beziehen sich auf die Schweizer Wohnbevölkerung.

Rendez-vous vom 24.03.2020, 12:30 Uhr

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