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Verbesserte Finanzlage bei Pensionskassen
Aus Tagesschau vom 07.05.2013.
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Schweiz Verbesserte Finanzlage bei Pensionskassen

Die Schweizer Vorsorgeeinrichtungen haben sich Dank guter Geschäfte auf den Geld- und Aktienmärkten wieder leicht erholt. Dennoch bleibt die Lage bei vielen staatlichen Pensionskassen weiter angespannt.

Die Pensionskassen im Land haben im vergangenen Jahr ihre finanzielle Lage verbessert. Dennoch stecken aber weiterhin zahlreiche Kassen mit Staatsgarantie in Unterdeckung.

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Gesunde Pensionskassen - mangelnde Transparenz
aus Rendez-vous vom 07.05.2013. Bild: Keystone
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Die neue Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) präsentierte in Bern ihren ersten Jahresbericht. Um sich ein Bild von den Risiken zu verschaffen, erhob sie bei den rund 2500 Vorsorgeeinrichtungen Kennzahlen zur Finanzlage.

Kassen profitierten von guter Lage an den Finanzmärkten

Demzufolge stuft sie vier Prozent der Kassen ohne Staatsgarantie in die Kategorie mit einem hohen Risiko ein, während sie bei 37 Prozent der Kassen ein eher höheres Risiko sieht.

Insgesamt verfügten 9 von 10 der Kassen ohne Staatsgarantie über eine Deckung von 100% und mehr. Weniger rosig sieht es bei den Kassen mit Staatsgarantie aus: Laut der Behörde weisen 73% eine Unterdeckung aus.

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«Mr. Pensionskasse» Pierre Triponez
aus Rendez-vous vom 07.05.2013. Bild: Keystone
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Dank eines ertragreichen Jahres an den Finanzmärkten konnten viele Kassen ihre Situation im abgelaufenen Jahr allerdings verbessern. Die durchschnittliche Rendite lag bei über sieben Prozent.

Vermögensverwaltungskosten sollen massiv sinken

Unterdessen hat die OAK BV unter anderem dafür gesorgt, dass die Vorsorgeeinrichtungen künftig die teilweise sehr hohen Kosten für die Vermögensverwaltung durch Fonds und Ähnliches ausweisen müssen.

Auf vier Milliarden Franken schätzt das Bundesamt für Sozialversicherungen die Aufwendungen für die Vermögensverwaltung pro Jahr. Davon würden 2,8 Milliarden nicht in der Betriebsrechnung auftauchen. Sie wurden nicht als Kosten verbucht, sondern vom Anlageertrag abgezogen. Sie versickerten in der Rechnung der externen Vermögensverwalter.

Das Parlament beschloss daraufhin, dass diese Aufwendungen reduziert werden müssen. Die Gelder sollen den Versicherten zugutekommen und nicht den Vermögensverwaltern. Die wiederum müssen ihre Kosten genauer ausweisen. Sollten Kassen dennoch mit Verwaltern zusammenarbeiten, die nicht die Transparenzkriterien erfüllen, so müssen sie dies in ihren Jahresabschlüssen ausweisen.

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