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Bundesrat macht Druck für IS-Verbot
Aus Tagesschau vom 12.11.2014.
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Schweiz Verbot von Terrorgruppen: Bundesrat will Grauzone verhindern

Der Bundesrat will eine rechtliche Grundlage schaffen, um Organisationen wie den Islamischen Staat oder Al-Kaida langfristig verbieten zu können. Schon die Unterstützung einer Terrororganisation soll unter Strafe gestellt werden.

Die Organisationen Al-Kaida, Islamischer Staat (IS) und verwandte Organisationen sollen in der Schweiz mit einem dringlichen Gesetz verboten werden. Der Bundesrat hat die dafür nötige Rechtsgrundlage verabschiedet.

Das Gesetz entspricht inhaltlich weitgehend den bereits geltenden Verboten. Die Organisation Al-Kaida ist seit Jahren verboten, derzeit gestützt auf eine Parlamentsverordnung. Diese läuft Ende Jahr aus, eine Verlängerung ist nicht zulässig. Eine notrechtliche Bundesratsverordnung verbietet seit Oktober auch die Gruppierung Islamischer Staat, diese ist bis April nächsten Jahres befristet.

National- und Ständerat entscheiden

Vor einer Woche hat der Bundesrat darum entschieden, eine neue Grundlage für diese Verbote zu schaffen. Das dringliche Bundesgesetz, das er nun verabschiedet hat, verbietet Beteiligung an den verbotenen Organisationen, personelle oder materielle Unterstützung, Propaganda oder Rekrutierung von Personen. Es drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

«Das Strafgesetzbuch tritt dann in Kraft, wenn jemand ganz konkret eine Straftat begangen hat, die man nachweisen kann.» Beim Terrorismus gebe es aber Grauzonen, bei welchen noch keine direkte Straftat vorliege. Diese Lücke werde nun geschlossen. Es füllt diese Grauzone von Vorbereitung bis jemand konkret straffällig wird», erklärt Bundesrat Ueli Maurer in der «Tagesschau».

Mann mit Gesichtsmaske im Militär-Outfit
Legende: Dringliches Bundesgesetz: Auch Rückkehrer mit dschihadistischem Hintergrund könnten so verfolgt werden. Reuters

Auch wer Straftaten im Ausland begeht, soll mit dem Gesetz bestraft werden können, falls ein Täter in der Schweiz verhaftet und nicht ausgeliefert wird. Mit dieser Bestimmung könnten unter anderem in die Schweiz zurückkehrende Dschihadisten strafrechtlich verfolgt werden. Die Strafbestimmungen sollen zudem der Bundesgerichtsbarkeit unterstellt werden, um eine einheitliche Ermittlung und Beurteilung der Fälle zu ermöglichen.

Über das dringliche Gesetz entscheiden National- und Ständerat in der Wintersession. Stimmen sie zu, tritt das Gesetz Anfang 2015 in Kraft, also vor Ablauf der Referendumsfrist. Würde das Referendum ergriffen, könnten die Stimmberechtigten erst im Nachhinein darüber befinden. Das Gesetz ist bis Ende 2018 befristet.

Allgemeine Rechtsgrundlage

Derzeit wird über die Schaffung einer allgemeinen Rechtsgrundlage für das Verbot terroristischer Organisationen diskutiert. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SIK) schlägt vor, eine solche Grundlage ins neue Nachrichtendienstgesetz einzubauen, das voraussichtlich ebenfalls in der Wintersession ins Parlament kommt.

Der Artikel würde dem Bundesrat ermöglichen, in eigener Kompetenz und ohne Notrecht Organisationen oder Gruppierungen zu verbieten, die terroristische oder gewalttätig-extremistische Aktivitäten propagieren, unterstützen oder in anderer Weise fördern und damit die innere oder äussere Sicherheit konkret bedrohen. Heute ist nur ein Tätigkeitsverbot für Organisationen vorgesehen, nicht aber ein Organisationsverbot.

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