Entschädigung für Verdingkinder: Dank Spenden haben Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen seit Sommer drei Millionen Franken an Soforthilfe erhalten. Dies gab der stellvertretende Direktor des Bundesamtes für Justiz, Luzius Maeder, bekannt.
Das Geld des Soforthilfefonds kommt aus freiwilligen Spenden und wird von der Glückskette verwaltet. Die Kantone beteiligten sich mit fünf Millionen Franken daran. Weitere Beiträge im Umfang von zwei bis drei Millionen Franken von anderen Spendern werden angestrebt. Dieses Ziel sei noch nicht ganz erreicht, heisst es.
Hunderte Gesuche
In über 400 Fällen hätten Beiträge im Gesamtumfang von drei Millionen Franken ausbezahlt werden können.Seit Juni 2014 sind rund 650 Gesuche beim Ausschuss des Soforthilfefonds eingereicht worden. 450 Gesuche seien geprüft worden. Dies entspreche einer durchschnittlichen Auszahlung pro Person von rund 8000 Franken. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung am 30. Juni 2015 würden zahlreiche weitere Gesuche erwartet.