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Verletzung der Markenrechte Wenn zwei sich um den Begriff «Swiss Military» streiten

  • Mit der Marke «Swiss Military» lässt sich gutes Geld verdienen: Etliche Firmen im In- und Ausland konnten bis etwa vor fünf Jahren davon profitieren.
  • Dann aber begann der Bund, wegen Verletzung der Markenrechte Prozesse und Verfahren gegen solche Unternehmen zu führen.
  • Ein weiterer solcher Prozess beginnt heute vor dem Berner Handelsgericht – und zwar ausgerechnet gegen Victorinox, den Ausrüster der Schweizer Armee.

Der Bund geht seit etwa fünf Jahren konsequent gegen Unternehmen vor, die ohne Lizenz Marken wie «Swiss Military» oder «Swiss Army» verwenden. Den Auftrag hat er von Parlament und Regierung erhalten. Was mit Swiss angeschrieben ist, muss auch von einem Produzenten kommen, der vom Bund lizenziert ist. Nur so verdient die Schweiz, die ihren Namen hergibt, etwas daran.

Bei Rechtsstreitigkeiten im Inland sei die Chance recht gross, dass der Bund gewinne, sagt Rechtsexperte Simon Holzer. «Wenn der Bund in der Schweiz gegen Parteien vorgeht, dann ist in der Regel das Wappenschutzgesetz die Grundlage», sagt Holzer. Er erklärt weiter: «Hier gibt es verschiedene Urteile, die vorsehen, dass eben diese Bezeichnung grundsätzlich dem Bund vorbehalten ist.»

Wenn der Bund in der Schweiz gegen Parteien vorgeht, dann ist in der Regel das Wappenschutzgesetz die Grundlage.
Autor: Simon Holzer Rechtsexperte

Schon Uhren- und Schokoladeproduzenten hatten so das Nachsehen. Sie zahlen heute eine Lizenzgebühr oder mussten ihren Markennamen ändern. Will der Bund im Ausland gegen Firmen prozessieren – etwa in den USA –, wird es dagegen schwieriger.

«Das Wappenschutzgesetz gilt nur in der Schweiz; es gilt nicht in den USA», sagt Holzer. Es gebe zum Beispiel eine Marke «Swiss Military», die in den USA für ein US-amerikanisches Fahrradunternehmen eingetragen ist. «Hier wäre die Grundlage für den Bund dünner, um in den USA vorzugehen», sagt er.

Hingegen ist der Fall Victorinox speziell. Hier spricht der Bund laut Medienberichten von einem Vertragsbruch. Einen solchen Vertrag gibt es, weil die beiden Parteien bereits länger zusammenarbeiten. Victorinox liess die Marke «Swiss Military» in den USA registrieren – vertragswidrig, wie der Bund sagt. Und das verunmöglicht es dem Bund, auf dem US-Markt tätig zu sein.

Gibt das Handelsgericht dem Bund recht, müsste Victorinox seine Marke «Swiss Military» in den USA wohl hergeben, ohne dass sich ein amerikanisches Gericht damit befassen muss.

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