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Verschärfte Regeln Weniger Badges für Lobbyisten im Bundeshaus

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Bundeshaus sollen die Regeln für Lobbying verschärft werden.
  • Eine Kommission hat eine Vorlage ausgearbeitet, mit der die Anzahl der Zutrittspässe für Interessenvertreter beschränkt werden soll.
  • Gleichzeitig soll es mehr Klarheit darüber geben, wer für wen arbeitet.

Die Tätigkeit von Lobbyisten im Bundeshaus sorgt seit Jahren für kontroverse Debatten. Nun möchte die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-SR) den Zugang für Interessenvertreter beschränken.

Dabei setzt die Kommission den Hebel beim sogenannten Götti-Badge an: Jede Nationalrätin, jeder Ständerat kann heute zwei Zutrittsausweise zum Bundeshaus vergeben. Kommissionspräsidentin Pascale Bruderer erklärt: «Diese Möglichkeit wird neu auf einen Interessenvertreter oder eine Interessenvertreterin eingeschränkt. Es kann ein weiterer Badge vergeben werden, aber nur an Familienmitglieder oder persönliche Mitarbeiter.»

Lobbyisten in der Wandelhalle
Legende: Als Tagesgäste dürfen sich Lobbyisten laut dem Vorschlag nicht frei im Bundeshaus bewegen. Keystone

Damit gäbe es neu noch maximal 246 Zutrittsausweise für Lobbyisten im Bundeshaus. Schweizweit gibt es laut Brancheninsidern etwa 500 Lobbyisten.

Hinzu kommen schärfere Transparenzregeln: Wer einen Zutrittsausweis als Lobbyist erhält, soll sich registrieren und seinen Arbeitgeber öffentlich machen. Lobbyisten, die in einer Lobbyagentur oder eine Anwaltskanzlei arbeiten, sollen Angaben zu ihren Aufträgen und Auftraggebern machen.

Tagesgäste müssen begleitet werden

Setzt sich der Vorschlag der Kommission durch, bleibt der Götti-Badge für Lobbyisten aber nicht die einzige Zutrittsmöglichkeit zum Bundeshaus. Ratsmitglieder sollen Lobbyisten auch als Tagesgäste empfangen dürfen.

Dann aber dürfen sich die Lobbyisten nicht unbegleitet vom Ratsmitglied im Bundeshaus aufhalten, wie es heisst. Diese Regelung gilt mehr oder weniger bereits heute. Neu soll sie aber auch durchgesetzt werden, heisst es in den Unterlagen der Kommission. Wie genau, lässt der Bericht offen.

Das heutige Götti-Badge-System

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Ratsmitglieder können für maximal zwei Personen Zutrittsausweise beantragen, die zum Eintritt ins Parlamentsgebäude, nicht aber in die Ratssäle berechtigen. Namen und die Funktionen dieser Personen werden im Internet veröffentlicht. Die Zutrittsausweise sind bis auf Widerruf durch das Ratsmitglied und maximal für die Dauer einer Legislaturperiode gültig. Ehemalige Ratsmitglieder erhalten auf Antrag einen Badge auf Lebenszeit.

Die SPK-SR verabschiedete diese Lösung relativ knapp, mit 6:4 Stimmen. Zum neuen Gesetzesvorschlag können sich nun interessierte Kreise äussern.

Reaktion der Lobbyisten-Vereinigung

Stefan Kilchenmann von der Schweizerischen Public Affairs Gesellschaft (SPAG) reagiert besorgt: «Wir haben festgestellt, dass die Begrenzung möglicherweise dazu führen kann, dass es zu wenig Badges geben wird.» Hingegen begrüsst die Vereinigung ausdrücklich die vorgeschlagenen Regeln für mehr Transparenz. «Diese entsprechen genau den Vorschriften, die wir unseren Mitgliedern auch auferlegen», sagt SPAG-Präsident Kilchenmann.

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