Die Tage des Spital in Laufen BL sind gezählt – zumindest wenn es nach der Politik geht. Einstimmig hat der Baselbieter Landrat im Herbst die Umwandlung des Spitals in ein Gesundheitszentrum gutgeheissen. Die Folge: Das 1953 erbaute Spitalgebäude, das früher Feningerspital genannt wurde, geht zu. Beim Bahnhof Laufen wird stattdessen ein Gesundheitszentrum errichtet, mit dem die Notfallversorgung bis zu einem gewissen Grad aufrechterhalten werden kann.
Der Spitalentscheid reisst im Tal zwischen Basel und Delémont alte Wunden auf. 1994 wechselte das Laufental vom Kanton Bern zum Kanton Baselland. Der Kantonswechsel war heftig umstritten. Pro-Berner und Pro-Baselbieter lieferten sich einen intensiven Schlagabtausch. Nun, 26 Jahre später, fühlt sich ein Teil der Laufentalerinnen und Laufentaler vom Kanton Baselland im Bereich der Gesundheitsversorgung im Stich gelassen.
«Wir werden für unser Spital kämpfen», sagt Simon Felix, Präsident des Vereins Pro Spital Laufen und Mitglied des Stadtrats von Laufen (FDP). «Die Schliessung des Spitals tangiert einen gültigen Staatsvertrag», hält Felix fest. Deshalb werden man den Schliessungsentscheid vor Gericht anfechten. Elf Personen haben die entsprechende Beschwerde unterdessen beim Baselbieter Kantonsgericht deponiert. «Darunter sind frühere Pro-Berner und Pro-Baselbieter», betont Felix. Damit wehrt er sich gegen den Vorwurf gegen die Schliessung des Spitals würden sich nur ehemalige Pro-Berner wehren, die vom Kanton Baselland enttäuscht sind.
Zentraler Teil der Beschwerde ist der sogenannte Laufentalvertrag. Dieser Vertrag stammt aus dem Jahr 1983 und regelt den Übergang des Laufentals und seiner Gemeinden vom Kanton Bern zum Kanton Basellandschaft. Darin erwähnt ist Explizit auch das Spital Laufen. Unter Artikel 45 ist zu lesen: «Der Bestand des Spitals (...) bleibt dauernd gewährleistet.»
Auf den Artikel 45 berufen sich nun die Schliessungsgegner. Sie beziehen sich in diesem Zusammenhang auch auf ein Gutachten, das die Stadt Laufen im letzten Jahr in Auftrag gegeben hat. Erstellt hat das Gutachten Rechtsprofessor Paul Richli, der in den 1980er Jahren Präsident der Rechtspflegekommission des Laufentals war und sich mit der Materie bestens auskennt. Richli kommt zum Schluss, dass es sich beim Laufentalvertrag um ein interkantonales Konkordat handle und demnach über kantonalem Recht stehe.
Was heisst «dauernd»?
Die Kernfrage, die nun das Baselbieter Kantonsgericht klären muss, lautet: Was heisst «dauernd»? Gemäss Laufentalvetrag gilt ein Anrecht auf die entsprechende Gesundheitsversorgung «dauernd». Während die Schliessungsgegner diesen Passus als «immer noch geltend» werten, sagte Gesundheitsdirektor Thomas Weber (SVP) in der Landratsdebatte zum Thema «dauernd gewährleistet» könne nicht «ewig gewährleistet» heissen.
Die Schliessungsgegner sind zuversichtlich, dass das Kantonsgericht zu ihren Gunsten entscheiden wird – trotz des klaren Verdikts des Kantonsparlements, bei dem notabene auch die Laufentaler Parlamentarierinnen und Parlamentarier für das neue Gesundheitszentrum stimmten. Und: Simon Felix und seine Mitstreiter sind bereit, noch weiterzugehen in ihrem Kampf um den Erhalt des Spitals in Laufen, und zwar bis vor Bundesgericht. Ob es soweit kommt, ist derzeit noch völlig offen.