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Schweiz Walliser Winkelzüge beim Zweitwohnungsbau?

Als Zweitwohnungen geplant, als Erstwohnungen bewilligt: Das Bundesgericht sieht Hinweise auf einen Rechtsmissbrauch bei zwei Projekten im Skigebiet Ovronnaz. Die Beschwerdeführer von «Helvetia nostra» sprechen von 30 ähnlich gelagerten Fällen im Wallis.

Vor vier Jahren entschied das Volk: Schluss mit kalten Betten und leeren Wohnungen in Feriengebieten. Jetzt hatte das Bundesgericht einen konkreten Fall im Wallis zu beurteilen – und hiess die Beschwerden der Umweltschützer von «Helvetia nostra» in zwei von drei Fällen gut. Konkret ging es um den Bau mehrerer grosser Chalets im Skigebiet Ovronnaz im Unterwallis.

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Zweitwohnungen: Bundesgericht verfügt Baustopp
aus Rendez-vous vom 03.05.2016. Bild: Keystone
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Die insgesamt über 40 Wohnungen waren erst als Zweitwohnungen geplant, wurden dann nach der Abstimmung aber als Erstwohnungen bewilligt. Der Fall geht jetzt zurück an die Walliser Behörden zur Neubeurteilung.

Ein Entscheid mit Folgen?

Die Vorgeschichte des Falles zeigt exemplarisch: Wie die neue Gesetzgebung zur Anwendung kommen soll, bleibt nach wie vor umstritten. So hatten im vorliegenden Fall alle unteren Instanzen die Beschwerde von «Helvetia nostra» abgewiesen. Denn die Gemeinde hatte sich auf einen Gesetzesartikel gestützt, der es erlaubt, Zweitwohnungen in Erstwohnungen umzuwandeln, wenn sie sich nicht vermieten lassen.

Zur Initiative

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Von Volk angenommen wurde die Zweitwohnungsinitiative schon vor vier Jahren. Sie verbietet den Bau neuer Zweitwohnungen, wo diese bereits mehr als 20 Prozent der Wohnungen ausmachen – was in Ovronnaz gegeben ist.

Der Entscheid des Bundesgerichts könnte nun Auswirkungen auf ähnlich gelagerte Fälle haben, führt SRF-Inlandredaktor Christian von Burg aus: «Mit dem Urteil wird klar, dass sich das Gesetz nicht so einfach austricksen lässt.» Denn «Helvetia nostra» zähle 30 weitere derartige Fälle – allesamt im Wallis.

Die Chalets könnten doch noch gebaut werden

Mit den neuen «Riesenchalets» wäre die Einwohnerzahl des 700-Seelen-Dorfes auf einen Schlag um rund 15 Prozent gestiegen. «Es ist also fraglich, ob sich die Wohnungen wirklich dauerhaft vermieten lassen. Die Richter sahen es mit vier zu einer Stimme als richtig an, dass die Walliser Behörden diese allzu schlanken Genehmigungen noch einmal anschauen müssen.»

Ausgeschlossen ist gleichwohl nicht, dass die 45 Wohnungen doch noch gebaut werden, so von Burg: «Wenn die Bauherren glaubhaft machen, dass der Bedarf nach dauerhaft bewohnten Wohnungen da ist und sie in einem Preissegment liegen, das sich die Menschen vor Ort leisten können.»

Aufgrund des Siedlungsdruckes, der vom Genferseebecken auf das Wallis komme, sei dies nicht ausgeschlossen. Abgesehen vom Fall Ovronnaz sei es um die Bautätigkeit in den Feriendestinationen seit Annahme der Initiative aber deutlich ruhiger geworden, schliesst von Burg: «Die neuen Bestimmungen greifen.»

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