- Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Pilatus Flugzeugwerke gutgeheissen.
- Die Nidwaldner Firma darf in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten vorerst Wartungs- und Reparaturarbeiten durchführen.
- Das Gericht wendet sich damit gegen einen Entscheid des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA, welches Pilatus diese Dienstleistungen untersagt hatte.
Es begann am 25. Juni 2019, als das EDA den Pilatus Flugzeugwerken verbot, die Flugstreitkräfte in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emirate bei Wartungs- und Reparaturarbeiten zu unterstützen. Das Aussendepartement argumentierte, die beiden Länder seien in Kriegshandlungen im Jemen verwickelt und die Militärpiloten, die da Einsätze fliegen, würden auf den PC-21 Trainingsflugzeugen von Pilatus ausgebildet. Durch die Unterstützung bei den Reparaturarbeiten an diesen Fliegern würden die Mitarbeiter von Pilatus dazu beitragen, dass diese Trainingsflugzeuge funktionieren.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Die Pilatus Flugzeugwerke wehrten sich vor Bundesverwaltungsgericht gegen den Entscheid. Dieses stellt sich nun auf die Seite der Nidwaldner Firma. Das EDA sei gar nicht berechtigt gewesen, das Verbot auszusprechen, heisst es in einer Mitteilung des Gerichts. Es hätte die Staatsinteressen der Schweiz miteinbeziehen sollen. Die Pilatus Flugzeugwerke gehörten in der Innerschweiz zu den wichtigsten Arbeitgebern und seien mit ihren Kompetenzen im Flugzeugbau sicherheitsrelevant für die Schweiz.
In einem solchen Fall seien Ausnahmen möglich. Der Entscheid dazu liege jedoch beim Bundesrat und könne vom EDA nicht eigenmächtig gefällt werden. Das Aussendepartement hätte sich also vor dem Verbot mit der Landesregierung absprechen müssen. Daher hebt das Bundesverwaltungsgericht den Entscheid des EDA wegen Verletzung von Bundesrecht auf und weist ihn an die Vorinstanz zurück. Das Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.
Verbot trat nie in Kraft
Bei den Pilatus Flugzeugwerken zeigt man sich erfreut über das Urteil. In einer Mitteilung heisst es, man nehme es mit Genugtuung zur Kenntnis. «Die ungerechtfertigten Anschuldigungen und das Gerichtsverfahren haben der Schweizer Firma Pilatus als auch seinen Mitarbeitenden einen gewaltigen, nur schwer korrigierbaren Reputationsschaden zugefügt.» Man werde das Urteil im Detail analysieren und zu gegebener Zeit weiter dazu Stellung nehmen.
Tatsächlich einstellen musste Pilatus seine Wartungs- und Reparaturarbeiten in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten nie. Solange das Gerichtsverfahren lief, hatte das Verbot keine Wirkung.
Politische Diskussionen
Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits das zweite Urteil in diesem Fall. In einem weiteren Verfahren hat die Bundesanwaltschaft gegen Pilatus wegen Verstosses gegen das Söldnergesetz geklagt und argumentiert, dass der Flugzeugbauer seine Dienstleistungen in Saudi-Arabien dem EDA hätte melden müssen. Dieses Verfahren wurde im November 2019 eingestellt.
Der Fall hat auch politische Diskussionen ausgelöst. Der Ständerat stellte sich auf die Seite der Flugzeugwerke in Stans. Er nahm gegen den Willen von Rot-Grün und des Bundesrates zwei verbindliche Vorstösse an, die Anpassungen des Söldnergesetzes fordern. Die Verordnung zum Söldnergesetz wurde daraufhin angepasst.