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Warum bei Corona am Anschlag? Versäumnisse der Behörden bei der Pandemie-Vorsorge

Kantone, Parlament und Armee haben es jahrelang versäumt, sich auf die Krise vorzubereiten. Das zeigen SRF-Recherchen.

1995 – also vor 25 Jahren! – haben die Schweizer Behörden begonnen, sich für den Fall einer Pandemie zu rüsten. 2004 hat der Bund einen nationalen Pandemieplan vorgelegt, der auflistet, welche Massnahmen ergriffen werden müssen.

Darin gibt es auch ein Kapitel zur medizinischen Versorgung: Es sei die Aufgabe der kantonalen Behörden, für genügend Kapazitäten in den Spitälern während einer Pandemie zu sorgen, heisst es darin. Und auch der absehbare Mehrbedarf an Medikamenten und Medizinprodukten sei in den kantonalen Planungen zu berücksichtigen.

Gutachten zum «Koordinierten Sanitätsdienst»

Geschehen ist seither jedoch praktisch nichts. Dies zeigt ein Gutachten, das der ehemalige Direktor des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), Thomas Zeltner, im Auftrag des Verteidigungsdepartements erstellt hat. Im Gutachten geht es um den sogenannten «Koordinierten Sanitätsdienst». Das ist eine Stelle des Bundes, die sicherstellen soll, dass in Krisenfällen alle zivilen und militärischen Stellen miteinander verlinkt werden.

Zeltner hat seinen Bericht im Dezember 2018 abgeliefert. Veröffentlicht hat ihn der Bundesrat aber erst Mitte Januar dieses Jahres – völlig unbemerkt von der Öffentlichkeit.

Klartext zu fehlenden Spitalbetten für Notlagen

Zum Zeitpunkt der Publikation des Gutachtens, schreibt Zeltner, hätten in der Schweiz 4250 Spitalbetten gefehlt, um eine Epidemie bewältigen zu können. Eigentlich, so der Bericht, wäre es Aufgabe der Kantone gewesen, diese benötigten Reserven in ihre Spitalplanungen aufzunehmen. Doch, schreibt Experte Zeltner: «Ein Blick in die kantonalen Spitalplanungsunterlagen zeigt (…), dass dies heute nicht ausreichend der Fall ist.»

Die Kantone haben diese Forderung bislang nicht oder nur unvollständig umgesetzt.
Autor: Thomas Zeltner Aus dem Gutachten zum «Koordinierten Sanitätsdienst» (Dez. 2018)

In den kommenden Jahren würden in der Schweiz rund 70 Spitäler neu gebaut oder substanziell umgebaut – für geschätzte 20 Milliarden Franken. Im Rahmen dieser Bauprojekte würden die zusätzlichen Bedürfnisse für Notlagen oder Katastrophen nicht berücksichtigt, stellt Zeltner fest: «Soweit ermittelbar, ist dies zurzeit nicht der Fall.»

Nicht gehandelt haben die Kantone gemäss dem Gutachten auch, was die Versorgung der Spitäler mit medizinischen Gütern betrifft. Das Bundesamt für Wirtschaftliche Landesversorgung habe die Kantone aufgefordert, eine minimale Reserve an Medikamenten, Medizinprodukten und Labormaterialien zu lagern. «Die Kantone haben diese Forderung bislang nicht oder nur unvollständig umgesetzt», so Zeltner.

Ein Zivilschutz ohne Sanitätsdienst?

Ähnlich desolat sieht die Situation im Bereich des Zivilschutzes aus. Dieser verfügt zwar über 94 geschützte Spitäler. Doch sind die meisten baulich auf dem Stand der 70er-Jahre und für den Pandemiefall nicht zu gebrauchen. Kommt dazu, dass es praktisch keine Zivilschützer mehr gibt, welche die Spitäler betreiben können. 2004 ist der Sanitätsdienst im Zivilschutz nämlich ersatzlos abgeschafft worden.

Wir haben heute praktisch kein Betriebspersonal mehr für diese Anlagen!
Autor: Benno Bühlmann Direktor des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (Interview vom Frühling 2018)

Auf diese Missstände hat der Direktor des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz, Benno Bühlmann, während Jahren immer wieder hingewiesen. Zum Beispiel in einem Interview im Frühling 2018: «Wir haben heute praktisch kein Betriebspersonal mehr für diese Anlagen! Die Wiedereinführung des Sanitätsdienstes im Zivilschutz ist daher eine Notwendigkeit.»

Parlament: Ohne Konzept nicht sinnvoll

Der Bundesrat hat den Ruf zwar erhört und den Sanitätsdienst mit der Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes wieder einführen wollen. Doch die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates hat sich vor einem Jahr einstimmig dafür ausgesprochen, diesen Passus wieder aus dem Gesetz zu streichen.

Die lapidare Begründung: «Solange keine konzeptionellen Grundlagen zur Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens in der Schweiz bei Katastrophen und Notlagen vorliegen, erscheint der Kommission eine solche Erweiterung nicht sinnvoll.»

Ohne Widerstand oder Diskussion sind National- und Ständerat dem Antrag gefolgt. Damit hat das Parlament dafür gesorgt, dass Spitäler des Zivilschutzes in Zukunft zwar modernisiert, bei Notlagen wie einer Pandemie aber mangels Sanitätern gar nicht in Betrieb genommen werden können.

Militärspitäler: Aus neun mach eins

Bleibt noch die Armee. Diese verfügte einst über neun Militärspitäler für den Krisenfall. Fünf davon hat sie im Rahmen von Armeereformen verkauft. Drei Spitäler sind zwar noch im Besitz der Armee, aber aktuell nicht mehr einsatzbereit.

Übriggeblieben ist einzig das unterirdische Militärspital in Einsiedeln. Die dreigeschossige Anlage ist vor wenigen Jahren umfassend saniert worden. Damit sei sie auch für eine Pandemie gerüstet, hat die Einsiedler Offiziersgesellschaft vor einem Jahr im Rahmen einer Führung durchs Spital von der Armee erfahren, wie die Gesellschaft auf ihrer Webseite schreibt.

VBS: Ausbaustandard «aktuell ungenügend»

Doch diesen Montag hat Armeechef Thomas Süssli an der Medienkonferenz des Bundesrates für eine Überraschung gesorgt – mit der Aussage: «Es gibt ein unterirdisches Spital – das Militärspital Einsiedeln – das für Einsätze im Rahmen einer Infektion nicht geeignet ist.»

Ein saniertes Militärspital, das man im Pandemiefall nun gar nicht gebrauchen kann – wie ist das möglich? Auf unsere Anfrage verweist das Verteidigungsdepartement auf Fragen und Antworten zum Coronavirus auf seiner Webseite. Dort heisst es: Die medizinischen Spezialisten würden unterirdische Anlagen für die Bewältigung einer Virus-Epidemie als «wenig geeignet» erachten. Dies wegen der engen Platzverhältnisse und weil der Ausbaustandard «aktuell ungenügend» sei.

Echo der Zeit, 20.03.2020, 18:00 Uhr

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