- Minderjährigen soll der Solarium-Besuch wegen des Hautkrebsrisikos künftig verboten sein.
- Zudem braucht es neu für Haar-Entfernungen mittels Laser einen Sachkundeausweis. Diese Massnahmen schlägt der Bundesrat auf Grundlage des neuen Gesetzes zum Strahlenschutz vor.
- Das neue Gesetz soll die Sicherheit bei der Verwendung von gefährlichen Produkten verbessern, die nichtionisierende Strahlung (NIS) oder Schall aussenden. Das Eidg. Departement des Innern (EDI) hat die Vernehmlassung zur dazugehörigen Verordnung eröffnet.
Die in Solarien verwendete Strahlung könne längerfristig Hautkrebs verursachen, heisst es in der Medienmitteilung. Aus diesem Grund soll unter 18-Jährigen der Besuch der Bräunungsstudios in Zukunft verwehrt werden. Die Kontrollen sollen die Kantone vornehmen.
Sachkundenachweis für kosmetische Behandlungen
Weiter soll für kosmetische Behandlungen mit starken Blitzlampen und Lasern künftig ein Sachkundenachweis verlangt werden. Dies betrifft insgesamt 13 Behandlungen wie etwa die Haarentfernung mit Lasern, die Behandlung von Cellulite und Fettpolstern oder jene von Falten und Narben.
Für die Ausbildung der Kosmetikerinnen soll die Branche selber verantwortlich sein. Weiterhin nur von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden sollen Laserbehandlungen wie beispielsweise die Entfernung von Warzen, Altersflecken oder Ekzemen. Das Entfernen von Leberflecken mit Laser und Tätowierungen mit Blitzlampen soll neu verboten werden.