Zum Inhalt springen

Header

Audio
Wenn Heimbewohner ausgetrickst werden
Aus Espresso vom 12.05.2017. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 59 Sekunden.
Inhalt

Pflegekosten abgewälzt Wenn Heimbewohner ausgetrickst werden

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das neue Pflegefinanzierungssystem hätte ab 2011 Bewohner von Pflegeheimen entlasten sollen.
  • Oft ist das Gegenteil der Fall: Schwammige Formulierungen im Gesetz lassen Interpretationsspielraum, Kosten werden den Heimbewohnern aufgedrückt.
  • Laut Preisüberwacher braucht es klarere gesetzliche Richtlinien.

Ein Pflegeplatz in der Schweiz kostet enorm viel – zwischen 5‘000 und 12‘000 Franken im Monat. Die Kosten teilen sich Bewohner, Krankenkassen und Kantone. Falls die Beiträge die effektiven Kosten nicht decken, sind die Kantone für die sogenannte Restfinanzierung zuständig. Die Kantone haben dafür aber Kostendeckel eingeführt und zahlen nur bis zu einem bestimmten Betrag.

Heimbewohnern werden auch Pflegekosten aufgebrummt

Darüber hinaus gehende Kosten werden laut Preisüberwacher Stefan Meierhans oft zu Unrecht den Heimbewohnern aufgebrummt. Der Trick: Für Betreuungskosten kommen grundsätzlich die Bewohner selber auf, für Pflegekosten die Krankenkassen. Vielfach werden aber auch Pflegeaufwendungen vollumfänglich oder teilweise den Bewohnern verrechnet.

Diese Praxis wird begünstigt durch den Umstand, dass im Gesetz nicht eindeutig definiert ist, was zur Pflege und was zur Betreuung gehört. Stefan Meierhans führt ein Beispiel an, bei dem oft getrickst wird: Sitzungen des Pflegepersonals. Mindestens ein Teil davon müsste von den Krankenkassen übernommen werden, stattdessen werden diese oft den Heimbewohnern verrechnet.

Das Bundesamt für Gesundheit sollte für Klarheit sorgen

«Das ist rechtlich nicht in Ordnung», sagt Stefan Meierhans. Er hat deswegen auch schon verschiedentlich interveniert und dabei auch hohe Summen erstritten, die den Heimbewohnern im Nachhinein zurückvergütet wurden. Oft bewegt sich die Unterscheidung zwischen Pflege und Betreuung jedoch in einem rechtlichen Graubereich.

Stefan Meierhans sieht dabei das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in der Pflicht. Er fordert seit Jahren, dass die Begriffe Pflege und Betreuung klarer definiert werden. Das BAG ist dieser Forderung bisher jedoch noch nicht nachgekommen. Abhilfe schafft eventuell ein umfassender Bericht, den das BAG bis Ende Jahr abliefern soll. Er soll die Entscheidungsgrundlage für die Weiterentwicklung der Pflegefinanzierung bilden.

Verschiedene Anlaufstellen bieten Hilfe an

Wer sich bei den Rechnungen eines Pflegeheims benachteiligt fühlt, soll zunächst direkt mit dem Heim das Gespräch suchen, so Stefan Meierhans. Bringt dies nichts, so kann man sich beim Preisüberwacher melden. Er habe jedoch beschränkte Kapazitäten, sagt dieser. Der Verband der Heime Curaviva und die unabhängige Beratungsstelle für das Alter UBA sind auch auf entsprechende Fälle spezialisiert.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel