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Aufnahme von Flüchtlingen Werden Schutzbedürftige künftig in zwei Kategorien unterteilt?

Bei den Aufenthaltsbedingungen für Schutzbedürftige, die heute den Status «vorläufig aufgenommen» bekommen, soll künftig differenziert werden.

  • Heute werden Asylsuchende, die wegen der schwierigen Lage in ihrer Heimat nicht zurückgeschickt werden können, in der Schweiz «vorläufig aufgenommen».
  • Künftig soll es bei diesem Status zwei Kategorien geben.
  • Das findet nach der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK) nun auch der Bundesrat.

Bei gewissen Asylsuchenden zeichne sich schon früh ab, dass sie langfristig in der Schweiz bleiben werden. Diese könnten, so schlägt die Kommission vor, unter dem neuen Status «Geschützt» aufgenommen werden.

Asylsuchende hingegen, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie beispielsweise aufgrund eines Konfliktes in ihrem Land nur vorübergehend auf Schutz angewiesen sind, sollen unter dem neuen Status «Vorübergehend schutzbedürftig» aufgenommen werden.

Unterschiedlicher Zugang zum Arbeitsmarkt

Der Status «Geschützt» könnte laut Kommissionsvorschlag folgende Eigenschaften beinhalten: keine zeitliche Beschränkung; Familiennachzug bei genügender finanzieller Sicherheit; zwingender Abschluss einer Integrationsvereinbarung; eine aktive Integration im Arbeitsmarkt durch die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV); Mischfinanzierung Bund/Kanton mit Anreizen und Kürzungen je nach Erreichung der Ziele.

Bei der Gruppe mit dem Status «Vorübergehend schutzbedürftig» fallen die Integrationsbemühungen hingegen deutlich niedriger aus. Der Aufenthaltsdauer ist klar befristet, es gibt keine Möglichkeit für Familiennachzug sowie eine beschränkte Integration in den Arbeitsmarkt.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion, wie er als Antwort auf den Vorstoss mitteilte. Die SPK hatte die Motion Ende April mit 16 zu 9 Stimmen beschlossen. Dagegen stellten sich die Vertreter der SVP. Stimmen National- und Ständerat zu, kann der Bundesrat eine Vorlage ausarbeiten.

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