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Widerstand in der Kommission Laubers Wiederwahl wackelt

Mindestens ein Mitglied der parlamentarischen Gerichtskommission stellt den Antrag auf Nichtwiederwahl des Bundesanwalts. Michael Lauber erhält gemäss Reglement eine Woche Zeit, um die Vorwürfe zu entkräftigen.

Den Antrag auf Nichtwiederwahl wird die Nationalrätin der Grünen Sibel Arslan einreichen. Lauber sei nicht mehr wählbar, sagt sie einen Tag vor der Kommissionssitzung in der «Tagesschau».

«Es sind grobfahrlässige und vorsätzliche Handlungen, dass man nicht protokolliert und inoffizielle Gespräche geführt hat. Meine Aufgabe in der Gerichtskommission ist es, auf diese Missstände hinzuweisen. Das Verhalten von Herrn Lauber war nicht akzeptabel, und deshalb werde ich diesen Antrag stellen.»

Seit Monaten unter Druck

Bundesanwalt Michael Lauber steht wegen der nichtprotokollierten Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino seit Monaten unter Druck. Gegen ihn läuft eine Disziplinaruntersuchung der Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft. Zudem hat das Bundesstrafgericht im Juni Laubers Ermittlungsmethode der nichtprotokollierten Treffen für nicht rechtens erklärt.

Nun ist die parlamentarische Gerichtskommission am Zug und soll ihre Empfehlung für die Wahl des Bundesanwalts vom 25. September im Parlament abgeben. Weil Lauber einziger Kandidat ist, ging man bisher von einer Empfehlung zur Wiederwahl aus. Auch weil ein Antrag auf Nichtwiederwahl oder auf ein Amtsenthebungsverfahren hohe Hürden beinhaltet. Gemäss Handlungsreglement der Gerichtskommission kann der Antrag nur dann gestellt werden, wenn die fachliche oder persönliche Eignung ernsthaft infrage stehen und der Verdacht vorliegt, der Betroffene habe seine Amtspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig schwer verletzt.

Bundesstrafgerichtsurteil als Wiederwahlhindernis?

Diese Voraussetzungen seien gerade auch durch das Urteil des Bundesstrafgerichts erfüllt, begründet Sibel Arslan ihren Antrag auf Nichtwiederwahl.

Zum gleichen Schluss kommt auch BDP-Nationalrat Lorenz Hess. Auch er zieht einen Antrag auf Nichtwiederwahl in Erwägung, will aber erst Laubers Ausführungen abwarten. Hess sieht vor allem den Vertrauensbruch als grösstes Hindernis für die Wiederwahl Laubers. Kaum eine andere Bundesstelle sei so sehr auf Vertrauen angewiesen wie die Bundesanwaltschaft – sowohl was die Politik, aber auch die Behörden und die Bevölkerung anbelange. «Ich bin der Meinung, dass dieses Vertrauen sehr gestört ist», sagt Hess gegenüber SRF.

Wahlempfehlung vertag t

Damit ist bereits vor der Sitzung klar, dass es noch keine Wahlempfehlung geben wird. Wird nämlich in der Kommission mindestens ein Antrag auf Nichtwiederwahl gestellt, erhält der betroffene Bundesanwalt nochmals eine Woche Zeit, um die Vorwürfe zu entkräften. Erst dann kann die Gerichtskommission ihre endgültige Wahlempfehlung abgeben. Trotz des neuen Misstrauensantrags aus dem Parlament ist Laubers Wiederwahl nach wie vor möglich. Gestiegen sind seine Wahlchancen damit aber nicht.

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