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Wintersession Der Nationalrat sagt Nein zum Covid-19-Geschäftsmietegesetz

  • Der Nationalrat lehnt das Covid-19-Geschäftsmietegesetz mit 100 zu 87 Stimmen bei 7 Enthaltungen ab.
  • Mit dem Gesetz hätten Geschäfte, die wegen Corona-Massnahmen schliessen mussten, einen Teil-Mieterlass erhalten.
  • Tritt am Mittwoch der Ständerat nicht auf das Gesetz ein, ist es definitiv vom Tisch.

Noch im Sommer war das Parlament für einen Teilerlass von Geschäftsmieten während der ersten Corona-Welle. Ein halbes Jahr später ist die entsprechende Vorlage akut gefährdet. Der Nationalrat lehnte heute das Covid-Geschäftsmietegesetz in der Gesamtabstimmung ab.

Bürgerliche Allianz setzt sich durch

Die grosse Kammer folgt mit dem Entschied ihrer vorberatenden Rechtskommission, welche bereits beantragt hatte, nicht auf die Vorlage einzutreten. Ende Oktober hatte der Nationalrat noch hauchdünn für Eintreten gestimmt. Nach der Detailberatung lehnte er die Vorlage nun aber ab.

Durchgesetzt hat sich eine Allianz aus SVP-, FDP-, der Mehrheit der Mitte-Fraktion und einigen GLP-Vertreterinnen und -Vertretern. Zu den Verlierern gehören die SP, die Grünen und die zur Mitte-Fraktion gehörende EVP.

Darum geht es beim Covid-19-Geschäftsmietegesetz

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Leere Parkbank vor geschlossenem Geschäft
Legende: Keystone
  • Darum geht es: Geschäfte, die im Frühjahr 2020 wegen der Massnahmen des Bundes schliessen oder den Betrieb stark einschränken mussten, sollen finanziell entlastet werden: Nur 40% des Mietzinses sollen sie für diese Zeit bezahlen müssen, der Rest ginge zu Lasten der Vermietenden. Von der Regelung könnten Restaurants, Coiffeursalons oder Fitnesscenter profitieren, schätzungsweise 80'000 Betriebe.
  • Wer ist dagegen/dafür und weshalb? Bürgerliche Parteien und die Wirtschafts- und Immobilienverbände sind gegen das Gesetz. Sie sehen darin einen zu grossen Eingriff in die Verträge zwischen Mietenden und Vermietenden. Linke Parteien sowie Mieter-, Städte- und Gastro-Verbände sind für das Gesetz. Es sei überlebenswichtig für viele Unternehmen, die hart von der Corona-Pandemie getroffen wurden. Für einen Teil der nationalrätlichen Rechtskommission geht das Gesetz gar zu wenig weit: Es soll für die ganze Dauer der Covid-19-Pandemie gelten und so ausgeweitet werden, dass auch Betroffene der Massnahmen von Kantone und Gemeinden entschädigt werden können.
  • Wie geht es weiter? Nach der Ablehnung des Gesetzes durch den Nationalrat wird es am Mittwoch im Ständerat auf der Traktandenliste stehen. Tritt der Ständerat, wie von seiner Rechtskommission empfohlen, nicht auf das Gesetz ein, ist es definitiv vom Tisch.

Bürgerliche: Lösung führt zu Rechtsunsicherheit

Die bürgerliche Mehrheit argumentierte, dass mit dem Gesetz rückwirkend in private Vertragsverhältnisse eingegriffen werde. Die nun vorliegende Lösung würde ausserdem zu Rechtsunsicherheit führen und der unterschiedlichen Betroffenheit der einzelnen Betriebe nicht Rechnung tragen.

Privatrechtliche Angelegenheiten sollen privatrechtlich gelöst werden.
Autor: Pirmin Schwander Nationalrat (SVP/SZ)

«Privatrechtliche Angelegenheiten sollen privatrechtlich gelöst werden», sagte Pirmin Schwander (SVP/SZ). Christa Markwalder (FDP/BE) rief die Mietparteien stattdessen zu einer gütlichen Einigung auf. Philipp Matthias Bregy (CVP/VS) gab zu bedenken, dass Gastronomiebetriebe und andere KMU bald mit der Härtefallregelung im Covid-Gesetz geholfen werden könne.

Wir müssen die Existenzängste der Gewerbetreibenden ernst nehmen.
Autor: Florence Brenzikofer Nationalrätin (Grüne/BL)

Eine linke Minderheit empfahl das Gesetz zur Annahme. Sie bezeichnete die Vorlage als überlebenswichtig für zahlreiche Unternehmen – insbesondere in der Gastronomie. Das Gesetz bringe immerhin ein wenig Linderung für arg gebeutelte KMU, sagte Min Li Marti (SP/ZH). «Wir müssen die Existenzängste der Gewerbetreibenden ernst nehmen», hielt Florence Brenzikofer (Grüne/BL) fest.

Nichtige Änderungen beschlossen

Die Vorlage des Bundesrats, welcher das Gesetz gegen seinen Willen ausarbeiten musste, sieht vor, dass Mieter und Pächter, die im Frühjahr von einer behördlichen Schliessung oder starken Einschränkung betroffen waren, für diese Zeit nur 40 Prozent des Mietzinses bezahlen müssen. 60 Prozent sollen zulasten der Vermieterinnen und Vermieter gehen.

Vor der Gesamtabstimmung hatte der Nationalrat verschiedene Änderungen an der Vorlage angebracht. So beschloss er, Mieterinnen und Mietern nicht 60, sondern nur 50 Prozent der geschuldeten Miete zu erlassen. Das Gesetz sollte zudem keine Anwendung finden, wenn die Parteien bereits eine Lösung gefunden haben.

All diese Änderungen wurden schliesslich nichtig, weil die Vorlage am Schluss abgelehnt wurde. Verschiedene links-grüne Rednerinnen und Redner kritisierten die Nationalratskommission dafür, dass diese eine praktisch neue Vorlage gezimmert habe, die sie schliesslich doch ablehnte. Baptiste Hurni (SP/NE) sprach von einer «Perversität».

Auch im Ständerat dürfte das Gesetz einen schweren Stand haben. Die vorberatende Kommission empfiehlt mit 8 zu 5 Stimmen, nicht darauf einzutreten. Die kleine Kammer entscheidet am Mittwochvormittag darüber.

Echo der Zeit 30.11.20, 18 Uhr ; 

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