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Heftiger Protest aus Lyss und Kappelen (BE)
Aus Schweiz aktuell vom 04.04.2017.
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Der Sachplan Asyl Wo die Bundesasylzentren hinkommen – und wo es Kritik gibt

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) legt im Sachplan Asyl fest, wo Bundesasylzentren eingerichtet werden sollen. Dieser Plan gibt zu reden.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) und das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) haben den Entwurf für den sogenannten Sachplan Asyl (SPA), Link öffnet in einem neuen Fensterim Browser öffnen veröffentlicht. In diesem Dokument zeigt das SEM seine Grobplanung über die Standorte für Bundesasylzentren in der ganzen Schweiz.

Bis zum 5. Mai kann sich die Bevölkerung zum Entwurf des Sachplans Asyl äussern. Für Kantone und Gemeinden läuft die Anhörungsfrist bis zum 4. Juli.

Diskussionen sind programmiert

Die Zuteilung wird nicht kritiklos erfolgen. So hält das SEM etwa am Standort Schwyz mit bis zu 340 Schlafplätzen fest. Als alternativer Standort wird zudem das Truppenlager Glaubenberg bei Sarnen (OW) genannt.

Mit Widerstand ist auch in Lyss (BE) zu rechnen: Ein Zentrum soll in der Kaserne Lyss 350 Plätze umfassen. Weil das SEM das heutige Asyl-Durchgangszentrum in der Nachbargemeinde Kappelen (BE) zu einem Bundeszentrum mit 270 Schlafplätzen umwandeln will, befänden sich beide BAZ im unmittelbaren Siedlungsgebiet von Lyss.

In der Asylregion Nordwestschweiz sind Asylzentren in Flumenthal (SO) und Basel-Stadt geplant. Hier gibt es kaum Widerstand. Wo die restlichen 200 Asylplätze eingerichtet werden sollen, ist noch unklar.

In der Westschweiz wird eine Unterkunft noch in der Waadt (Vallorbe oder Dailly) oder im Wallis (Martigny oder Turtmann) gesucht.

Im Südtessin soll zwischen den Gemeinden Novazzano und Balerna ein neues Zentrum entstehen. Das heutige Zentrum in Chiasso soll dann zurückgebaut werden.

Karte der Schweiz mit den Asyl-Infrastrukturen.
Legende: Übersicht über die wichtigsten Asyl-Infrastrukturen des Bundes. SEM

Standorte im Sachplan Asyl (SPA)

Bundesasylzentren (BAZ)

In den BAZ werden die Asylverfahren durchgeführt. Gesamtschweizerisch sollen 5000 Plätze für Asylsuchende betrieben werden. Im BAZ werden Asylsuchenden in der ersten Phase des Aufenthalts in der Schweiz während maximal 140 Tagen untergebracht. Diese Zentren sind für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.
Grand-Saconnex (GE)

Neubau
Vallorbe (VD)

Bestehende Anlage
Giffers/Chevrilles (FR) [Guglera]

Umnutzung
Boudry (NE) [Perreux]

Anpassung / Umnutzung
Moudon (VD)

Umnutzung
Turtmann (VS)

Neubau
Dailly (VD)

Anpassung / Umnutzung
Martigny (VS)

Neubau
Bern

Bestehende Anlage
Kappelen (BE)

Anpassung
Lyss (BE)

Umnutzung
Flumenthal (SO)

Neubau
Basel

Anpassung
Balerna und Novazzano (TI) [Pian Faloppia]

Neubau
Schwyz

Anpassung / Umnutzung
Glaubenberg (OW)

Umnutzung
Zürich [Duttweiler-/Förrlibuck-Strasse]

Bestehende Anlage
Embrach (ZH)

Anpassung / Umnutzung
Rümlang (ZH)

Anpassung / Umnutzung
Kreuzlingen (TG)

Bestehende Anlage
Altstätten (SG)

Neubau / Anpassung


Besondere Zentren (BesoZ)
BesoZ dienen der Unterbringung von Asylsuchenden, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gefährden oder welche durch ihr Verhalten den Betrieb und die Sicherheit der Bundesasylzentren erheblich stören. Besondere Zentren funktionieren grundsätzlich gleich wie andere BAZ, sind aber erheblich kleiner.
Les Verrières (NE)

Umnutzung


Infrastrukturen zur Bewältigung von Schwankungen (IBS)
Über die geplanten 5000 Asylplätze hinaus sollen Reservestrukturen eingerichtet werden, falls es zu Schwankungen bei den Asylgesuchszahlen kommen sollte. Dabei wird das SEM vom Departement für Verteidigung und Bevölkerungsschutz (VBS) unterstützt. Dabei darf das SEM Armeeanlagen bis zu drei Jahre zur Unterbringung von Asylsuchenden nutzen.
Chiasso (TI)

Bestehende Anlage

Plangenehmigungs-Verfahren für den Sachplan Asyl

In der Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 haben die Stimmberechtigten dem revidierten Asylgesetz mit 66,8 Prozent Ja zugestimmt. In der Asylgesetzrevision wurde festgelegt, dass beschleunigte Asylverfahren in Asylzentren des Bundes erfolgen sollen.

Der Bund ist verpflichtet, diese Bundesasylzentren in einem Plangenehmigungs-Verfahren zu realisieren, welches ein ordentliches Baubewilligungsverfahren ersetzt. Der Bund erhält damit die Kompetenz, Bauten zu genehmigen, die für die Durchführung von Asylverfahren und zur Unterbringung von Asylsuchenden dienen.

Über die Plangenehmigung entscheidet das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Der Entscheid kann am Bundesverwaltungsgericht und dann am Bundesgericht angefochten werden.

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