- Das Zürcher Obergericht hat eine 38-jährige Frau wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt.
- Es bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil.
- Die Frau aus der Elfenbeinküste hatte 2015 in der Asylunterkunft Embrach eine junge Asylbetreuerin mit einem Gertel angegriffen und lebensgefährlich verletzt.
- Sie sitzt seither in Haft.
Anders als das Bezirksgericht im September 2017 ordneten die Oberrichter eine ambulante Psychotherapie während des Strafvollzugs an. Das Urteil entspricht den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Es ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger hatte eine Freiheitsstrafe von maximal neun Jahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung beantragt.
Der Gerichtspräsident sprach von einer «absolut sinnlosen und unverständlichen Tat», für die man «nicht ansatzweise Verständnis aufbringen» könne. Die Beschuldigte sei «extrem brutal und unerbittlich» vorgegangen. In der Untersuchung und vor Gericht habe die Angeklagte zudem wenig Reue zu erkennen gegeben, sagte der Richter.
Die Beteuerungen der Frau, sie habe die Betreuerin nicht töten und nicht verletzen wollen, seien «haltlose Schutzbehauptungen», sagte der Richter. Die erschreckende Gewalt, mit der sie minutenlang mit einem Gertel – einem langen, scharfen, sichelartigen Garten-Werkzeug – auf ihr Opfer eingeschlagen habe, lasse keinen anderen Schluss zu als klare Tötungsabsicht.
Minutenlange Tortur
Das heute fast 30-jährige Opfer habe das Ganze sehr glaubhaft und ohne Übertreibungen dargestellt. Ihre Aussagen hätten mit dem Verletzungsbild und den weiteren Spuren übereingestimmt, sagte der Richter. So sei etwa der Schädelknochen durchschlagen und das Gehirn nur um Millimeter verfehlt worden, auf einer Seite drang der Gertel 14 Zentimeter tief in den Körper ein, die Lunge wurde verletzt, zahlreiche Knochen brachen, ein Auge wurde zerstört, das andere geschädigt.
Die junge Frau leidet seither unter Lähmungserscheinungen und Narben im Gesicht, wie der Richter sagte. Die Tat habe auch künftig «sehr einschneidende Auswirkungen auf ihr Leben».
Schwierige Kindheit
Für das Urteil berücksichtigen die Oberrichter die problematische Situation der Frau in der Schweiz, ihre psychiatrisch festgestellte Anpassungsstörung sowie ihre schwierige Kindheit.
Sie war als eines von 14 Kindern in eine Bauernfamilie geboren worden. Nach ein paar Jahren Schule musste sie mit zehn, elf Jahren anfangen, Geld zu verdienen. Mit 15 wurde sie zwangsverheiratet, lief dem Mann aber schon nach wenigen Monaten davon. Die Eltern und elf Geschwister starben früh.
2010 kam sie für ein paar Monaten in die Schweiz, kehrte dann in die Elfenbeinküste zurück, kam 2011 wieder und stellte ein Asylgesuch. Dieses wurde von allen Instanzen abgelehnt. Aufgrund eines Wiederabwägungsgesuchs weilte die Frau aber zur Tatzeit noch in der Schweiz.