Rückenwind für Verkehrsministerin Doris Leuthard: Die Mehrheit der Kantone begrüsst im Rahmen des laufenden Vernehmlassungsverfahrens die Sanierungspläne des Bundesrats.
Die Beschränkung auf eine Fahrspur pro Richtung muss laut den Kantonen jedoch gesetzlich abgesichert sein. Zudem dürfe der Bau einer zweiten Röhre nicht zulasten anderer Strassenbauprojekte gehen, schreibt die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) in einer Mitteilung.
Auch flankierende Massnahmen würden benötigt, heisst es weiter. Darunter verstehe die BPUK griffige Ausführungsbestimmungen, die das heutige Dosierungssystem garantierten, sagte BPUK-Generalsekretär Benjamin Wittwer. Auch klare Kapazitätsvorgaben für Autos und vor allem für Lastwagen sowie Verkehrsinformations- und Steuerungssysteme seien vonnöten.
Die Vernehmlassung läuft noch bis zum 21. April. Dass am Gotthard nach dem Bau einer zweiten Röhre nur eine Fahrspur pro Richtung zur Verfügung steht, soll nach Willen des Bundesrats im Gesetz verankert werden.