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Zweite Lockerung des Lockdowns Was ab heute erlaubt ist – und was verboten bleibt

Zwei Wochen sind vergangen, seit der Bundesrat die Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus erstmals gelockert hat. Nun gibt es weitere Lockerungen. Wir zeigen, welche Dienstleistungen man wieder in Anspruch nehmen kann. Aber die ausserordentliche Lage gilt weiter – was man nun wissen muss.

Das ist wieder erlaubt

Unter Einhaltung von Schutzkonzepten dürfen:

  • Obligatorische Schulen den Präsenzunterricht wieder aufnehmen. Für Schutzkonzepte sind Kantone und Gemeinden verantwortlich.

  • Gymnasien sowie Berufs- und Hochschulen können Veranstaltungen mit bis zu fünf Personen abhalten – einschliesslich der Lehrperson.
  • Alle Läden sowie Märkte sind wieder offen. Es darf sich allerdings pro zehn Quadratmeter lediglich eine Person im Geschäft aufhalten – inklusive Personal.
  • Restaurants und Bars öffnen wieder. Allerdings dürfen nur vier Personen an einem Tisch sitzen, Ausnahmen gelten für Familien mit Kindern. Zwischen den Gästegruppen müssen zwei Meter Abstand oder eine Trennwand sein. Die Angabe der Personalien ist freiwillig.

  • Museen, Bibliotheken und Archive (ohne Lesesäle) sind wieder offen. Auch hier gelten die Abstandsregeln. In Museen gilt zudem die 10-Quadratmeter-Regel pro Person.
  • Die öffentlichen Verkehrsmittel verkehren wieder nach dem ordentlichen Fahrplan.
  • Im Breitensport sind wieder Trainings in Kleingruppen bis fünf Personen und ohne Körperkontakt möglich. Auch Fitnesscenter dürfen wieder öffnen.
  • Im Leistungssport können Trainings mit mehr als fünf Personen stattfinden.
  • Es dürfen wieder mehr Personengruppen in die Schweiz einreisen. Die Lockerungen der Einreisebeschränkung gelten für Arbeitnehmende aus dem Ausland und den Familiennachzug für Angehörige von Schweizer Bürgern sowie von in der Schweiz lebenden Personen aus den EU- oder Efta-Staaten. Weitere Grenzübergänge werden geöffnet.

Der Bundesrat stuft die Situation noch immer als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Folgende Hygiene- und Verhaltensregeln bleiben deshalb noch gültig:

  • Häufiges Händewaschen
  • Abstand halten
  • Treffen von mehr als fünf Personen sind verboten ( Vers ammlung sverbot )
  • Strikt zu Hause bleiben, bei Menschen, die Krankheitssymptome zeigen

Das ist weiterhin verboten

Geschlossen bleiben:

  • Zoos, botanische Gärten und Schwimmbäder
  • Kulturelle Einrichtungen wie Theater und Kinos
  • Kirchen, Moscheen und Synagogen für Gottesdienste
  • Bergbahnen
  • Weitere Schulen und Ausbildungsstätten
  • Geisterspiele in den Profiligen

Ausserdem gilt weiter ein Einreiseverbot in die Schweiz (mit Ausnahme des Fürstentums Liechtenstein) – wobei nun für mehr Personen Ausnahmen bestehen (siehe oben).

So geht es weiter

Weitere Lockerungen sind ab dem 8. Juni geplant – je nachdem, wie sich die Ansteckungszahlen und Erkrankungen mit Covid-19 nach diesem zweiten Schritt entwickeln.

Coiffeure, Kosmetik-und Massagesalons ambulante BehandlungenSpitäler, Arztpraxen, Physiotherapie Beerdigungenim grösserenKreis Seit 27. April wieder geöffnet oder erlaubt Gartenbedarf, Blumenläden &Baumärkte Quelle: Ausstiegsfahrplan des Bundesrats Das Abstandhalten und die Hygienemassnahmen müssen nach wie vor eingehalten werden. Alle Betriebe brauchen ein Schutzkonzept. Quelle: Bundesrat, 29.04.20 Noch unklar Verbot vonGrossveranstaltungen mit unter 1000 Personen Bis Ende August Verbot vonGrossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen obligatorische Schulen (Kantone entscheiden) kompletterDetailhandel Ab 11. Mai wieder geöffnet oder erlaubt Gastronomiefür 4er-Gruppen öffentlicherVerkehr Sporttrainings imBreiten- und Leistungssport Reisebüros schrittweiseLockerung derEinreisebeschränkung Ab 8. Juni wieder geöffnet oder erlaubt weitere Schulen,Ausbildungsstätten Museen, Bibliotheken Zoos, botanische Gärten, Schwimmbäder Theater, Kinos,Gottesdienste Bergbahnen Treffen von mehr als 5 Personen Geisterspiele in denProfiligen (def. Entscheid am 27.5.)

HeuteMorgen, 11.05.2020, 6:00 Uhr ; 

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